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Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen?
#19
(03-06-2021, 14:20)p__ schrieb: Rechtshängigkeit bedeuet extrem vereinfacht gesprochen, dass "schon was gegen dich läuft", aber noch keine Klage verhandelt wurde. Eigentlich reicht schon die Anhängigkeit, aber ich will keine Abhandlung drüber machen. Wenn nach vollständig erteilter Auskunft keine Forderungen oder Klage kommt, dann wird auch kein Unterhalt fällig. Erst wieder bei der nächsten Auskunft.

Ok, jetzt verstehe ich ein bisschen mehr.

Am Ende der Umschulung kann ich nur den ALG1 Bescheid bei der Einkommensauskunft präsentieren. Und zwar für die letzten 2 Jahre. Alles was man von mir nehmen wollte, während der Umschulung, das hat man in Form der Abzweigung genommen. Wenn man dieser Logik folgt, dann kann das JA den gezahlten UHV an die EX nicht von mir fordern.

Oder sehe ich das falsch? 

Und wenn doch am Ende ein Brief von JA kommt, in dem steht, wir wollen von Ihnen 13.000€, wie soll man reagieren?
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RE: Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen? - von Splash - 03-06-2021, 15:22

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