03-06-2021, 16:13
Wenn keine Beistandschaft besteht. brauchst Du dem JA Leistungsunfähigkeit auch nicht anzeigen.... Außerdem fragt man die nicht, sondern man teilt die Leistungsunfähigkeit mit und wartet die Antwort ab.
Wenn kein Titel besteht, laufen Unterhaltsschulden nur auf ab Beginn einer Aufforderung, fälligen Unterhalt zu zahlen.
Wenn ein Titel doch besteht, laufen Unterhaltsschulden auf.
so lange sich das JA bei Dir wegen des UVH nicht meldet, solltest Du Dich auch nicht melden. Meldet man sich, ist gezahlter UHV der letzten 3 Jahre zurück zu zahlen. Für alle UVH Beträge die davor gezahlt wurden, gilt die übliche Verjährung von 3 Jahren. Allerdings muss man selbst die Einrede der Verjährung einlegen.
Wenn kein Titel besteht, laufen Unterhaltsschulden nur auf ab Beginn einer Aufforderung, fälligen Unterhalt zu zahlen.
Wenn ein Titel doch besteht, laufen Unterhaltsschulden auf.
so lange sich das JA bei Dir wegen des UVH nicht meldet, solltest Du Dich auch nicht melden. Meldet man sich, ist gezahlter UHV der letzten 3 Jahre zurück zu zahlen. Für alle UVH Beträge die davor gezahlt wurden, gilt die übliche Verjährung von 3 Jahren. Allerdings muss man selbst die Einrede der Verjährung einlegen.
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