04-06-2021, 17:52
Ja, Verwirkung und Verjährung darf man nicht verwechseln.
Spalsh: wenn die Dich zur Auskunft aufgefordert haben und Du dem in Form des Einsendens deines ALG I Bescheides auch nach gekommen bist und in der Folge keine Aufforderung zur Zahlung mehr kam, sehe ich es so wie ´p`.
Im Grunde wurde dann - auch ohne explizite Bestätigung - Deine Leistungsunfähigkeit "akzeptiert". Sollte also einmal eine neue Forderung in Zukunft auftauchen, würde ich schlicht darauf verweisen. Somit würde ich anmerken, dass aufgrund dessen auch keine schulden aufgelaufen sind, bezüglich des UHV.
Spalsh: wenn die Dich zur Auskunft aufgefordert haben und Du dem in Form des Einsendens deines ALG I Bescheides auch nach gekommen bist und in der Folge keine Aufforderung zur Zahlung mehr kam, sehe ich es so wie ´p`.
Im Grunde wurde dann - auch ohne explizite Bestätigung - Deine Leistungsunfähigkeit "akzeptiert". Sollte also einmal eine neue Forderung in Zukunft auftauchen, würde ich schlicht darauf verweisen. Somit würde ich anmerken, dass aufgrund dessen auch keine schulden aufgelaufen sind, bezüglich des UHV.