07-06-2021, 20:06
Ja, vier Jahre lang wird um Auskunft gebeten und dann ggf. zurückgefordert. Wichtig ist, dass das jederzeit passieren kann. Bei mir haben sie in den Monaten vor Ablauf der vier Jahre dreimal im Abstand von drei Monaten Auskunft verlangt.
Inhalt der Auskunft ist in etwa das, was du auch als Unterhaltspflichtiger sagen musst. Zahlen und Nachweise.
Inhalt der Auskunft ist in etwa das, was du auch als Unterhaltspflichtiger sagen musst. Zahlen und Nachweise.