12-06-2021, 17:39
Papa mit drei kleinen Mädchen arbeitet viel, will aber in Zukunft weniger arbeiten. Ist ausserdem jemand, der künftig viel Unterhalt zahlen kann. Mutter will "in ihre Heimat".
Damit stehen die Chancen bei 90% (und das ist noch sehr optimistisch), dass es so ausgeht, wie ich hier mal aus der immergleichen Textbausteinkiste der Gerichte zitiere: Richter sieht (vermutlich nach einem teuren Gutachten, die Juristen lassen sich einen so fetten Braten wie dich nicht entgehen, da sind fünfstellige Summen drin) beide Eltern geeignet, die Kinder künftig zu betreuen. Wechselmodell scheidet aufgrund der Entfernung aus und eine Geschwistertrennung auch, die Kinder hätten mit der Trennung schon genug zu verkraften, nicht auch noch den Verlust von Geschwistern aufbürden. Aber es gibt einen kleinen, leichten Trend zur Mutter, da sie bisher die Last der Erziehung getragen hat, Kontinuität für die Kinder bieten kann. Der Vater wolle dies zwar, das sei begrüssenswert, aber es gehe nicht um Zukunftsprognosen, sondern um die beste Entscheidung zugunsten des Kindeswohls hier und heute.
Der Wunsch der Mutter sei zudem verständlich, wieder in ihre Heimat zu gehen, denn dort erfahre sie einen leichten Anfang und viel familiäre Hilfe bei der Kinderbetreung. Damir werde auch der Mutter ein beruflicher Neustart trotz Trennung ermöglicht, was auch im Interesse des Vaters liegen sollte.
Der Vater erhalte ausserdem grosszügigen Umgang, so dass auch die Kontinuität zu ihm und seiner Familie gewahrt bleibt. Alle 14 Tage ein langes Wochenende, die halben Ferien, die halben Feiertage. Damit müssten doch alle zufrieden sein. Fall erledigt.
Du willst es natürlich trotzdem versuchen, wie alle Väter in dieser Situation. Dann nutze deine Stärken, so kommst du vielleicht auf 15% Chancen statt 10%. Erstmal beantrage KEIN Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern eine Entscheidung nach §1628 BGB. Das ABR hat immer den Geruch des Kinder entziehen, anderen Elternteil strafen.
Ob dein Geld dir bei der Mutter was nutzt, ist zu bezweifeln. Die wird "ihre" drei Mädchen nicht bei dir zurücklassen. Wie würde das aussehen, bekommt drei Kinder und kommt dann alleine vom Vaterwohnort zurück. Das verkraftet das weibliche Gemüt einfach nicht. Vätern wird dasselbe jedoch wie selbstverständlich verordnet, klaro. Eine Übereinkunft mit der Mutter wirds wohl nicht geben. Wenn dir Geld was nutzt, dann für ein Privatgutachten, für einen guten Anwalt falls du einen engagieren willst.
Hinsichtlich der Kinder und Ex steht alles in der faq. Wenn es ihr gelingt, mit den Kindern umzuziehen bevor du es juristisch versuchst, hast du verloren. Diesen erreichten (und von allen bejubelten) Zustand wird ein Richter nur sehr selten zurückdrehen wollen.
Damit stehen die Chancen bei 90% (und das ist noch sehr optimistisch), dass es so ausgeht, wie ich hier mal aus der immergleichen Textbausteinkiste der Gerichte zitiere: Richter sieht (vermutlich nach einem teuren Gutachten, die Juristen lassen sich einen so fetten Braten wie dich nicht entgehen, da sind fünfstellige Summen drin) beide Eltern geeignet, die Kinder künftig zu betreuen. Wechselmodell scheidet aufgrund der Entfernung aus und eine Geschwistertrennung auch, die Kinder hätten mit der Trennung schon genug zu verkraften, nicht auch noch den Verlust von Geschwistern aufbürden. Aber es gibt einen kleinen, leichten Trend zur Mutter, da sie bisher die Last der Erziehung getragen hat, Kontinuität für die Kinder bieten kann. Der Vater wolle dies zwar, das sei begrüssenswert, aber es gehe nicht um Zukunftsprognosen, sondern um die beste Entscheidung zugunsten des Kindeswohls hier und heute.
Der Wunsch der Mutter sei zudem verständlich, wieder in ihre Heimat zu gehen, denn dort erfahre sie einen leichten Anfang und viel familiäre Hilfe bei der Kinderbetreung. Damir werde auch der Mutter ein beruflicher Neustart trotz Trennung ermöglicht, was auch im Interesse des Vaters liegen sollte.
Der Vater erhalte ausserdem grosszügigen Umgang, so dass auch die Kontinuität zu ihm und seiner Familie gewahrt bleibt. Alle 14 Tage ein langes Wochenende, die halben Ferien, die halben Feiertage. Damit müssten doch alle zufrieden sein. Fall erledigt.
Du willst es natürlich trotzdem versuchen, wie alle Väter in dieser Situation. Dann nutze deine Stärken, so kommst du vielleicht auf 15% Chancen statt 10%. Erstmal beantrage KEIN Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern eine Entscheidung nach §1628 BGB. Das ABR hat immer den Geruch des Kinder entziehen, anderen Elternteil strafen.
Ob dein Geld dir bei der Mutter was nutzt, ist zu bezweifeln. Die wird "ihre" drei Mädchen nicht bei dir zurücklassen. Wie würde das aussehen, bekommt drei Kinder und kommt dann alleine vom Vaterwohnort zurück. Das verkraftet das weibliche Gemüt einfach nicht. Vätern wird dasselbe jedoch wie selbstverständlich verordnet, klaro. Eine Übereinkunft mit der Mutter wirds wohl nicht geben. Wenn dir Geld was nutzt, dann für ein Privatgutachten, für einen guten Anwalt falls du einen engagieren willst.
Hinsichtlich der Kinder und Ex steht alles in der faq. Wenn es ihr gelingt, mit den Kindern umzuziehen bevor du es juristisch versuchst, hast du verloren. Diesen erreichten (und von allen bejubelten) Zustand wird ein Richter nur sehr selten zurückdrehen wollen.