13-06-2021, 13:13
(13-06-2021, 13:07)netlover schrieb: teile ihr mit, daß du ihr die genehmigung nicht erteilst.
Wenn sie es trotzdem tut und einfach geht, hindert sie keiner dran. Man muss es nicht einmal gut aufziehen, der Vater ist in jedem Fall machtlos.
Der Hauptpreis in dieser Situation wäre, wenn sich Vater und Mutter drauf einigen, dass die Mutter schon mal umzieht, die Kinder vorherst da bleiben und sie dann den Verbleib der Kinder dann klären. Nur in diesem Fall hilft dieses Kontinuitätprinzip dem Vater.
Zitat:kann der erzeugerpappa schon vor auszug eine EA
beantragen
Das ist der richterliche Entscheid nach §1628 BGB, den ich oben genannt habe. Den mit Eilbedürftigkeit zu versehen geht in der Praxis fast immer schief, wie es in der faq steht. Das bewirkt dann das Gegenteil. Die Mutter weiss früh, dass man ihr nichts kann und jeder Tag der Kinder bei ihr verschafft ihr bessere Chancen, das auch beizubehalten. Chancen, die sowieso schon gigantisch gross sind.