17-06-2021, 06:45
Hi Lemmy,
also vor Deiner Arbeitslosigkeit warst Du angestellt, aber ohne Gehalt. Trotzdem hast Du die Raten für die Eigentumswohnung gezahlt. Folglich hast Du eine weitere Einnahmequelle. Ist Deine Frau als alleinige Eigentümerin eingetragen oder seid Ihr es beide?
In Deiner Konstellation könntest Du durchaus Unterhalt für Dich fordern (Ihr seid ja noch verheiratet, oder?). Rechne Dir das doch einmal durch.
Allerdings musst Du Dir ohnehin etwas überlegen bezüglich Deines Lebensunterhaltes. Was sind Deine weiteren Pläne beruflicher Art? Kinder alleine sind ja nun auch nicht der Lebensinhalt schlechthin.
also vor Deiner Arbeitslosigkeit warst Du angestellt, aber ohne Gehalt. Trotzdem hast Du die Raten für die Eigentumswohnung gezahlt. Folglich hast Du eine weitere Einnahmequelle. Ist Deine Frau als alleinige Eigentümerin eingetragen oder seid Ihr es beide?
In Deiner Konstellation könntest Du durchaus Unterhalt für Dich fordern (Ihr seid ja noch verheiratet, oder?). Rechne Dir das doch einmal durch.
Allerdings musst Du Dir ohnehin etwas überlegen bezüglich Deines Lebensunterhaltes. Was sind Deine weiteren Pläne beruflicher Art? Kinder alleine sind ja nun auch nicht der Lebensinhalt schlechthin.