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§7 UVG - das JA ist da
#6
@ Lemmy,

objektiv betrachtet ist deine Ausgangsposition gar nicht mal so schlecht.

Wenn eure Aufteilung von Hausarbeit/Kindererziehung/Eigenheimbau und Erwerbsarbeit außer Haus so als "eheprägend" bezeichnet werden könnte, dann bist du eigentlich in einer komfortablen Situation. Ihr seid nicht geschieden, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, also darfst du (solange die Ehe noch besteht, also bis zur Rechtskraft der Scheidung) materiell nicht schlechter gestellt werden als während der Ehezeit. Wenn deine Frau das Geld rangeschafft hat, dann wird sie jetzt dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass du dich um einen Anwalt kümmerst, bevor du schwerwiegende Fehler begehst. Als allerersten Schritt, da du völlig mittellos bist, marschierst du aufs Jobcenter und beantragst Grundsicherung/Hartz4. Ist zwar ein bißchen Schreiberei und viele Unterlagen mußt du auch beibringen, aber wenn die Sache durch ist passiert folgendes:
- den Bewilligungs-/Leistungsbescheid vom Jobcenter schickst du an die Unterhaltsvorschusskasse. Dann können die sich mit dem Jobcenter und deiner Ex herumstreiten, wer denn nun wem wieviel zahlt. Du bist raus, du trittst eventuelle Unterhaltsansprüche ab ans Jobcenter. Bekommst jeden Monat bißchen was für Butter & Brot.
- ob Du überhaupt unterhaltspflichtig bist gegenüber deinen Kindern? Wer hat das festgestellt, wer hat die Unterhaltsbeträge festgesetzt, hast Du dich schon freiwillig zur Zahlung verpflichtet (Jugendamtsurkunde, vollstreckbarer Titel)?.
- sofort Anwalt suchen und mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen/mandatieren. Angesichts der Umstände könnte es ganz nützlich sein, die Scheidung NICHT zu betreiben, sondern so lange wie möglich hinauszuzögern - aber das kann nur ein Anwalt beurteilen.
- Eigentumswohnung. Da es ihre Wohnung ist, bleib drin sitzen so lange es geht. KEINE SCHULDEN MEHR ABZAHLEN!!! Es ist ihre Wohnung, soll sie sich kümmern. Wenn deine Ex von dir Miete verlangen sollte, gehst du damit zum Jobcenter, die sollen dir sagen was du machen sollst. (im Übrigen darfst du, so lange du im Hartz4 Bezug bist, keine finanziellen Verpflichtungen mehr eingehen ohne Rücksprache!). Bis die Wohnung dann tatsächlich zwangsversteigert wird, vergehen vier bis fünf Jahre. So lange wohnst du recht komfortabel darin. Deine Ex muss dir als Wohnungseigentümerin sogar noch jeden tropfenden Wasserhahn auf ihre Kosten reparieren lassen....

Mein Rat: dreh den Spieß um! Wechsle die Rolle vom Opfer zum Angreifer - nicht Amboß sein, sondern Hammer!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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§7 UVG - das JA ist da - von Lemmy - 16-06-2021, 19:23
RE: §7 UVG - das JA ist da - von 6Lover - 17-06-2021, 00:42
RE: §7 UVG - das JA ist da - von p__ - 17-06-2021, 10:38
RE: §7 UVG - das JA ist da - von Lemmy - 17-06-2021, 06:21
RE: §7 UVG - das JA ist da - von wunder007 - 17-06-2021, 06:41
RE: §7 UVG - das JA ist da - von Theo - 17-06-2021, 06:45
RE: §7 UVG - das JA ist da - von Austriake - 17-06-2021, 08:15
RE: §7 UVG - das JA ist da - von Lemmy - 17-06-2021, 12:48
RE: §7 UVG - das JA ist da - von p__ - 17-06-2021, 13:29
RE: §7 UVG - das JA ist da - von 6Lover - 17-06-2021, 15:27
RE: §7 UVG - das JA ist da - von p__ - 17-06-2021, 15:54
RE: §7 UVG - das JA ist da - von Lemmy - 17-06-2021, 19:32
RE: §7 UVG - das JA ist da - von 6Lover - 17-06-2021, 22:19
RE: §7 UVG - das JA ist da - von p__ - 17-06-2021, 22:35
RE: §7 UVG - das JA ist da - von Lemmy - 18-06-2021, 09:29
RE: §7 UVG - das JA ist da - von IPAD3000 - 23-06-2021, 00:19

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