26-06-2021, 11:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-06-2021, 11:27 von Ruckzuckmaschine.)
(26-06-2021, 10:44)Anton schrieb: Jetzt ist der Umgang auf begleitete Kontakte von 3 Stunden alle 5 Wochen eingeschränkt worden.
Begleiteter Umgang ist eigentlich nur mit Kindeswohlgefährdung zu begründen, es sei denn der Vater stimmt freiwillig zu (deshalb so oft die Drohgebärden der Richter doch unbedingt einem Vergleich zuzustimmen).
Was ist passiert? Was ist die Begründung?
War das ein Vergleich?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)