26-06-2021, 15:48
Defintiv neuer Anwalt. eine Empfehlung kann ich nicht machen. Die Tendenz hier ist klar: Man will Dich vollständig entsorgen. Die Lumpen und Erfüllungsgehilfen der Mami haben den ersten Schritt getan.
Begleiteter Umgang ist gar nicht angezeigt. es liegt ja keine konkrete Kindeswohlgefährdung vor. Die Nummer mit dem Absturz an der schule verwundert nicht.
Und wenn man schon liest, dass das OLG der Begründung nicht folgen mochte, aber im Ergebniss der gleichen "Meinung" ist, wem und was ist es dann gefolgt?
Deine Ausgangsposition ist nun derart mies, dass man nur noch sagen kann: Du hast keine Chancen. Also nutze sie...
Ohne irgendeine Erwartungshaltung würde ich nun einen anwalt aufsuchen, checken ob der in der Sache massiv vorzugehen gewillt ist, und jedes Faß aufmachen, dass aufmachbar erscheint um die Sauereien die gelaufen sind, wieder thematisieren zu können.
Es kommt auch darauf an, mit welchem Rechtsmittel du überhaupt am besten wieder in die Sache rein kommst. Zudem kann die Sache dann teuer werden. Bei einem erneuten Verfahren würde der Richter mit Sicherheit nun nach einem psychologischen Gutachter heulen, um sich zurück lehnen zu können.
Alleinige Sorge beantragen, auch wenn es erfolglos erscheint. Im Zuge dessen, kommen zumindest die Dinge auf den Tisch. Auskunftsklage, um die sog. Mutter mal ans Laufen zu bringen. entweder also mit vollen Rohren schießen und zwar aus allen, oder sich zurück ziehen. Dazwischen sehe ich nichts.
Begleiteter Umgang ist gar nicht angezeigt. es liegt ja keine konkrete Kindeswohlgefährdung vor. Die Nummer mit dem Absturz an der schule verwundert nicht.
Und wenn man schon liest, dass das OLG der Begründung nicht folgen mochte, aber im Ergebniss der gleichen "Meinung" ist, wem und was ist es dann gefolgt?
Deine Ausgangsposition ist nun derart mies, dass man nur noch sagen kann: Du hast keine Chancen. Also nutze sie...
Ohne irgendeine Erwartungshaltung würde ich nun einen anwalt aufsuchen, checken ob der in der Sache massiv vorzugehen gewillt ist, und jedes Faß aufmachen, dass aufmachbar erscheint um die Sauereien die gelaufen sind, wieder thematisieren zu können.
Es kommt auch darauf an, mit welchem Rechtsmittel du überhaupt am besten wieder in die Sache rein kommst. Zudem kann die Sache dann teuer werden. Bei einem erneuten Verfahren würde der Richter mit Sicherheit nun nach einem psychologischen Gutachter heulen, um sich zurück lehnen zu können.
Alleinige Sorge beantragen, auch wenn es erfolglos erscheint. Im Zuge dessen, kommen zumindest die Dinge auf den Tisch. Auskunftsklage, um die sog. Mutter mal ans Laufen zu bringen. entweder also mit vollen Rohren schießen und zwar aus allen, oder sich zurück ziehen. Dazwischen sehe ich nichts.