28-06-2021, 10:50
Genau deshalb habe ich auch ''kurzen Prozess'' gemacht. Ich war freundlich und wer das untergräbt ist raus. Ich möchte nur noch Beschlüsse vor mir liegen haben. Ich richte gerade noch einiges ein um ''Pfändungsfest zu sein''.
Kann ich jetzt schon den Pfändungsfreibetrag beim Amtsgericht festsetzen lassen? Oder muss ich warten bis der Pfändungsbeschluss bei mir eintrudelt?
P-Konto Bescheinigung (§850k Abs. 5 ZPO) habe ich auch schon da sobald die Pfändung los geht.
Kann ich jetzt schon den Pfändungsfreibetrag beim Amtsgericht festsetzen lassen? Oder muss ich warten bis der Pfändungsbeschluss bei mir eintrudelt?
P-Konto Bescheinigung (§850k Abs. 5 ZPO) habe ich auch schon da sobald die Pfändung los geht.