29-06-2021, 11:42
Bei gemeinsamem Sorgerecht ohne frühere explizite Festlegung des Kinderaufenthalts an einem Ort oder bei einem Elternteil kannst du das Kind auch wortlos dabehalten. Es kann dann natürlich eine heftige Gegenreaktion stattfinden. Das Kind wird unter Umständen heftig bearbeitet, ein Eilantrag mit dem Ziel kann eintrudeln, um den Aufenthalt bei der Mutter festzuschreiben. Ärger und Terror, Verweigerung der Herausgabe der Kindersachen.
Du solltest dem Kind sagen, was passieren kann, es sollte wesensfest sein und du kannst eventuell vorher schon involvierte Jugendamtsberater mitteilen, dass das Kind ab jetzt bei dir wohnt.
Du solltest dem Kind sagen, was passieren kann, es sollte wesensfest sein und du kannst eventuell vorher schon involvierte Jugendamtsberater mitteilen, dass das Kind ab jetzt bei dir wohnt.