29-06-2021, 17:05
(29-06-2021, 15:11)Lysander schrieb: Trennungsunterhalt nur 1 Jahr zahlen!
Von wegen. Trennungsunterhalt ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Trennung (das muß nicht mal räumliche Trennung sein) bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung.
Die Änwältin meiner Exe hat es mit allerlei Tricks geschafft, mich um vier Jahre Trennungsunterhalt (einschliesslich der Rentenpunkte für diese vier Jahre) abzuzocken. Das kann jede andere Anwältin auch, wenn sie will. Und zwei mal Strafanzeige wegen §170 StGB - nicht weil ich keinen Unterhalt gezahlt hätte, sondern weniger als sie sich wünschte.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1