30-06-2021, 08:32
(30-06-2021, 08:16)Austriake schrieb:(26-03-2021, 23:03)p__ schrieb: Das ist auch psychologische Taktik, nicht nur Streitwert. Damit man sich dann "in der Mitte einigen kann". Die Mitte liegt dann natürlich woanders, wenn du 300 bietest und sie 600 beantragt - oder ob du 300 bietest und sie 3000 beantragt.
Man kann nicht genug davor warnen, sich auf so etwas einzulassen. Es ist hinlänglich bekannt, dass die [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Geld nicht ruhigzustellen sind. Mit Unterhaltszahlungen erkauft man sich keinen Frieden, im Gegenteil. Man weckt nur neue Begehrlichkeiten. Nach dem Motto: "wenn er von sich aus 1.000 bietet, dann sind auch 1.500 drin".
Am Besten, man reagiert auf derlei "Angebote, sich friedlich zu einigen" gar nicht, zudem ist für eventuelle spätere Auseinandersetzungen ein einmal eingegangener Vergleich ungünstig.
(29-06-2021, 13:59)akay schrieb: Wenn ich am 30.6 arbeitslos werde, muss ich für den Folgemonat den vollen Unterhalt zahlen oder den Unterhalt nach Arbeitslosengeld, weil Unterhalt im voraus bezahlt wird für den Juli und ich in dem Monat arbeitslos bin.
Ich kann einfach neu Rechnen und das Geld überweisen und auf die Klage warten. Ist das so ok?
Wie gehe ich am besten vor?
Viele Grüße und besten Dank.
Nach geltender Rechtssprechung ist Arbeitslosigkeit ein nur vorübergehender Zustand, und Arbeitslosigkeit mindert die Höhe des geschuldeten Unterhalts NICHT.
Es geht um den Trennungsunterhalt nach 32 Monaten Trennung. Ich wäre praktisch pleite
Wie gesagt es besteht kein Titel.
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