05-07-2021, 22:48
Ist der Unterhalt überhaupt tituliert? Wenn nicht, brauchts keine Klage. Wenn doch, solltest du als nächstes um Zustimmung bitten, den Titel herabzusetzen. Wird das verweigert, musst du klagen. Und bei einem nichtprivilegierten Volljährigen der sowieso nur auf Rang 4 ist, sind deine Aussichten nicht mal schlecht.