Da ich den Weg ins Ausland (und wieder zurück) schon gegangen bin, ein paar vielleicht hilfreiche Tipps:
So lange du den Mindestunterhalt zahlst, passiert wenig bis nichts. Wer sollte denn schon nach dir suchen wollen? Wenn das nur die Kindsmutter ist, dann ist das deren Privatvergnügen, und sie muss das aus eigenen Mitteln bestreiten.
Deshalb behelfen sich die .otzen gerne damit, dass sie Anzeige erstatten nach §170 StGB, Unterhaltspflichtverletzung. Je nach Staatsanwaltschaft, die den Fall bearbeitet, wird die Anzeige zu den Akten gelegt und das Verfahren eingestellt - denn du zahlst ja Mindestunterhalt. Oder es findet sich ein übereifriges Staatsanwältchen, das den ganzen persönlichen Ehrgeiz da rein setzt, dich zu finden. Das läuft dann in etwa so ab (so wars jedenfalls bei mir): es werden offiziell Ermittlungen im Strafverfahren nach §170 StGB aufgenommen. Wenn sich keine zustellfähige Adresse des Delinquenten findet (Achtung: auch ein Rechtsanwalt mit gültigem Mandat ist eine solche zustellfähige Adresse!), dann wird die gesuchte Person im SIS (Schengen Informations System) zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben. Von da an haben alle Polizeidienststellen, alle Flughäfen den Namen des Gesuchten. Wenn der dann in eine Polizei-/Verkehrskontrolle gerät oder einen Flughafen benutzt, wird er festgehalten und seine Adresse ermittelt. Ich hatte mich vorbereitet und für solche Fälle die Adresse eines Menschen mit gleichem Vor- und Nachnamen mit Wohnsitz in den USA bei mir. Die Grenzpolizisten haben dann, mit mir einem Besprechungsraum sitzend, eine e-mail an die dortige Polizei gesandt und nachgefragt, ob ein Herr D..... G........... dort bekannt sei. Der Sheriff von Fort Wayne hat bestätigt, dass es einen Mann dieses Namens unter der angegebenen Adresse auch wirklich gibt. Dann konnte ich gehen, mehr passiert bei einer Aufenthaltsfeststellung nicht. Mit zunehmender Digitalisierung wird das in Zukunft anders werden, da werden dann die Datensätze zur Gesichtserkennung hin- und hergesandt. Aber so weit sind wir noch nicht. Von da ab habe ich nie wieder einen deutschen Flughafen benutzt (ich war bei einem internationalen Konzern angestellt mit entsprechender Reisetätigkeit). Bevor ich abgetaucht bin, habe ich mir noch einen zweiten Reisepass ausstellen lassen mit zehnjähriger Gültigkeit. Ich habe das dann mal aufs Exempel ausprobiert: mit Reisepaß eins in Toronto/Canada ins Flugzeug eingecheckt, mit Reisepaß zwei in Amsterdam durch die Grenzkontrolle. Niemand hat was gemerkt. Allerdings habe ich bei beiden Reisepässen den Mikrochip, der eine automatische elektronische Erkennung erlaubt, vorher zerstört (einfach auf ein Induktionsfeld des Küchenherdes legen). Amsterdam habe ich deshalb genutzt, weil in den Niederlanden ein vergleichbarer Paragraph wie der 170 StGB nicht existiert; man wird also nie in Holland festgenommen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Auf dem Landweg quer durch Deutschland dahin zu kommen ist kein Problem.
Falls also die Kindsmutter dich tatsächlich mal anzeigen sollte nach §170 StGB, dann heißt es "unterm Radar" bleiben. Nichts, aber auch gar nichts darf in irgendwelchen Computernetzwerken wie Facebook, WhatsApp, Twitter usw. von dir zu finden sein. Nichts, nada, null.
Bankkonto: es gibt in der EU noch Länder ohne zentrale Meldepflichten für Bankkonten. Das heißt, wenn z.B. Deutschland in der EU herumfragt, wo denn Uwe Unterhaltspreller ein Konto hat, und das Aufenthaltsland von Uwe hat kein zentrales Melderegister, dann weiss Litauen, Estland, Lettland, Österreich-Ungarn oder die Wallachei gar nicht ob Uwe da ein Konto hat. Nur wenn die anfragende deutsche Behörde ganz gezielt die XXYY-Bank in Riga, Wien oder Bratislava fragt, ob Uwe bei ihnen ein Konto hat, dann bekommt die deutsche Behörde eine Auskunft. Oder auch nicht, je nach Tagesform und Laune des Bankangestellten. Wenn du ein Konto in Sarajevo hast, und dem Bankangestellten ab und zu was zukommen lässt, dann wird dieser Bankangestellte eine negative Antwort an die deutschen BEhörden schicken und dich sofort darüber informieren.
Ein anderer Forist dieses Forums hat den Bürgermeister eines kleinen Dorfes in Bosnien zum Freund. Für 50 Euro monatlich regelt der alles, was es im Staate Bosnien für den Deutschen zu regeln gibt. So alle zwei, drei Jahre kommt mal eine Anfrage der deutschen Behörden, ob er diesen Deutschen kennt. Dann hat der Bürgermeister voen einer Person diesen Namens noch wie was gehört oder gesehen, er kennt ihn praktisch überhaupt nicht.
Wichtig deshalb, was Banken angeht: überleg dir einen Weg, wie du die monatlichen Überweisungen des Kindesunterhalts organisierst. Ich habe es so gemacht, dass eine Cousine mit gleichem Nachnamen die Überweisungen von ihrem Konto aus getätigt hat. Weil auf den Überweisungsmeldungen nämlich die absendende Bank draufsteht und die Kontonummer. Wenn also die YYXXX Bank in Bratislava das Geld auf das Konto der Kindsmutter bei z.B. der Volksbank Hannover einzahlt, dann steht das auf dem Überweisungsbeleg direkt drauf.
Job, Steuerpflicht, Sozialversicherung: Da wird es schon schwierig, weil die Sozialversicherungen in Europa hemmungslos die Daten untereinander austauschen. Wenn z.B. Beiträge unter deinem Namen an eine Pensionskasse in Österreich gezahlt werden, dann taucht das in den jährlichen Meldungen der deutschen Rentenversicherung auf. Und die deutsche Rentenverischerung gibt alle Daten hemmungslos an die Kindsmutter und deren Anwältin heraus. Um diesen Datenzugriff zu vereinfachen, ist eben die Strafanzeige nach dem deutschen §170 StGB ein beliebtes Mittel. Nur die holländischen Sozialversicherer beeindruckt das wenig, die kennen einen solchen Straftatbestand gar nicht.
Schweden ist bezüglich Datenschutz überhaupt nicht zu empfehlen, dort bekommt jeder eine individuelle Personennummer (ohne die bekommst du keine ärztliche Behandlung, gar nichts) und die steht im Internet. Mitsamt deinen Einkommensverhältnissen, weil es in Schweden kein Steuergeheimnis gibt. Du kannst im Internet nachschauen, was dein Nachbar verdient. Für jemanden, der abtauchen will, denkbar ungünstig.
Fortsetzung:
Welches Zielland man wählt, hängt unter anderem auch davon ab, welche Ausbildung und welchen Beruf man mitbringt.
Medizinisches Personal zum Beispiel ist willkommen in Norwegen, Bauhandwerker wie Zimmermann, Schreiner, Heizungsbauer sind in Canada und USA begehrt usw. Ich z.B. bin Maschinenbau-Ingenieur mit Schwerpunkt Antriebstechnik. Es gibt kaum ein Allrad-Auto auf dieser Welt, bei dem ich nicht an der Entwicklung beteiligt war. Damit gab es für mich überall auf der Welt, wo es eine Autoindustrie gibt, gute Jobchancen.
Ich würde, mit guter Ausbildung, derzeit Canada bevorzugen. Und dort nach Erhalt des Aufenthaltstitels sofort meinen Namen anglisieren, aus Müller wird ein Miller, aus einem Schmidt ein Smith, aus einem Franz Strohsack wurde ein Frank Stronach. Mit neuem Namen wird es noch schwieriger, dich zu finden.
Und noch eins, eine Kleinigkeit die dir aber im Zweifel einige Monate Vorsprung einbringt: bei der Abmeldung ein Land als Zielland angeben, wo du garnatiert nicht hingehst. Das ist nicht strafbar, du hast es dir in Frankfurt auf dem Flughafen hat nochmal anders überlegt. Gib ein Zielland an, das jedem Verfolger sofort jeden Ehrgeiz nimmt: Albanien zum Beispiel, Oman, Belize, Honduras. Das bleibt beim deutschen Einwohnermeldeamt so in der Akte drin. Und jeder, der das Einwohnermeldesystem in Deutschland befragt, bekommt als Auskunft: ausgewandert nach Batschakistan.....
Lass uns doch mal ab und zu wissen, wie du dich entschieden und was du gemacht hast. Wir lernen gerne dazu.
So lange du den Mindestunterhalt zahlst, passiert wenig bis nichts. Wer sollte denn schon nach dir suchen wollen? Wenn das nur die Kindsmutter ist, dann ist das deren Privatvergnügen, und sie muss das aus eigenen Mitteln bestreiten.
Deshalb behelfen sich die .otzen gerne damit, dass sie Anzeige erstatten nach §170 StGB, Unterhaltspflichtverletzung. Je nach Staatsanwaltschaft, die den Fall bearbeitet, wird die Anzeige zu den Akten gelegt und das Verfahren eingestellt - denn du zahlst ja Mindestunterhalt. Oder es findet sich ein übereifriges Staatsanwältchen, das den ganzen persönlichen Ehrgeiz da rein setzt, dich zu finden. Das läuft dann in etwa so ab (so wars jedenfalls bei mir): es werden offiziell Ermittlungen im Strafverfahren nach §170 StGB aufgenommen. Wenn sich keine zustellfähige Adresse des Delinquenten findet (Achtung: auch ein Rechtsanwalt mit gültigem Mandat ist eine solche zustellfähige Adresse!), dann wird die gesuchte Person im SIS (Schengen Informations System) zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben. Von da an haben alle Polizeidienststellen, alle Flughäfen den Namen des Gesuchten. Wenn der dann in eine Polizei-/Verkehrskontrolle gerät oder einen Flughafen benutzt, wird er festgehalten und seine Adresse ermittelt. Ich hatte mich vorbereitet und für solche Fälle die Adresse eines Menschen mit gleichem Vor- und Nachnamen mit Wohnsitz in den USA bei mir. Die Grenzpolizisten haben dann, mit mir einem Besprechungsraum sitzend, eine e-mail an die dortige Polizei gesandt und nachgefragt, ob ein Herr D..... G........... dort bekannt sei. Der Sheriff von Fort Wayne hat bestätigt, dass es einen Mann dieses Namens unter der angegebenen Adresse auch wirklich gibt. Dann konnte ich gehen, mehr passiert bei einer Aufenthaltsfeststellung nicht. Mit zunehmender Digitalisierung wird das in Zukunft anders werden, da werden dann die Datensätze zur Gesichtserkennung hin- und hergesandt. Aber so weit sind wir noch nicht. Von da ab habe ich nie wieder einen deutschen Flughafen benutzt (ich war bei einem internationalen Konzern angestellt mit entsprechender Reisetätigkeit). Bevor ich abgetaucht bin, habe ich mir noch einen zweiten Reisepass ausstellen lassen mit zehnjähriger Gültigkeit. Ich habe das dann mal aufs Exempel ausprobiert: mit Reisepaß eins in Toronto/Canada ins Flugzeug eingecheckt, mit Reisepaß zwei in Amsterdam durch die Grenzkontrolle. Niemand hat was gemerkt. Allerdings habe ich bei beiden Reisepässen den Mikrochip, der eine automatische elektronische Erkennung erlaubt, vorher zerstört (einfach auf ein Induktionsfeld des Küchenherdes legen). Amsterdam habe ich deshalb genutzt, weil in den Niederlanden ein vergleichbarer Paragraph wie der 170 StGB nicht existiert; man wird also nie in Holland festgenommen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Auf dem Landweg quer durch Deutschland dahin zu kommen ist kein Problem.
Falls also die Kindsmutter dich tatsächlich mal anzeigen sollte nach §170 StGB, dann heißt es "unterm Radar" bleiben. Nichts, aber auch gar nichts darf in irgendwelchen Computernetzwerken wie Facebook, WhatsApp, Twitter usw. von dir zu finden sein. Nichts, nada, null.
Bankkonto: es gibt in der EU noch Länder ohne zentrale Meldepflichten für Bankkonten. Das heißt, wenn z.B. Deutschland in der EU herumfragt, wo denn Uwe Unterhaltspreller ein Konto hat, und das Aufenthaltsland von Uwe hat kein zentrales Melderegister, dann weiss Litauen, Estland, Lettland, Österreich-Ungarn oder die Wallachei gar nicht ob Uwe da ein Konto hat. Nur wenn die anfragende deutsche Behörde ganz gezielt die XXYY-Bank in Riga, Wien oder Bratislava fragt, ob Uwe bei ihnen ein Konto hat, dann bekommt die deutsche Behörde eine Auskunft. Oder auch nicht, je nach Tagesform und Laune des Bankangestellten. Wenn du ein Konto in Sarajevo hast, und dem Bankangestellten ab und zu was zukommen lässt, dann wird dieser Bankangestellte eine negative Antwort an die deutschen BEhörden schicken und dich sofort darüber informieren.
Ein anderer Forist dieses Forums hat den Bürgermeister eines kleinen Dorfes in Bosnien zum Freund. Für 50 Euro monatlich regelt der alles, was es im Staate Bosnien für den Deutschen zu regeln gibt. So alle zwei, drei Jahre kommt mal eine Anfrage der deutschen Behörden, ob er diesen Deutschen kennt. Dann hat der Bürgermeister voen einer Person diesen Namens noch wie was gehört oder gesehen, er kennt ihn praktisch überhaupt nicht.
Wichtig deshalb, was Banken angeht: überleg dir einen Weg, wie du die monatlichen Überweisungen des Kindesunterhalts organisierst. Ich habe es so gemacht, dass eine Cousine mit gleichem Nachnamen die Überweisungen von ihrem Konto aus getätigt hat. Weil auf den Überweisungsmeldungen nämlich die absendende Bank draufsteht und die Kontonummer. Wenn also die YYXXX Bank in Bratislava das Geld auf das Konto der Kindsmutter bei z.B. der Volksbank Hannover einzahlt, dann steht das auf dem Überweisungsbeleg direkt drauf.
Job, Steuerpflicht, Sozialversicherung: Da wird es schon schwierig, weil die Sozialversicherungen in Europa hemmungslos die Daten untereinander austauschen. Wenn z.B. Beiträge unter deinem Namen an eine Pensionskasse in Österreich gezahlt werden, dann taucht das in den jährlichen Meldungen der deutschen Rentenversicherung auf. Und die deutsche Rentenverischerung gibt alle Daten hemmungslos an die Kindsmutter und deren Anwältin heraus. Um diesen Datenzugriff zu vereinfachen, ist eben die Strafanzeige nach dem deutschen §170 StGB ein beliebtes Mittel. Nur die holländischen Sozialversicherer beeindruckt das wenig, die kennen einen solchen Straftatbestand gar nicht.
Schweden ist bezüglich Datenschutz überhaupt nicht zu empfehlen, dort bekommt jeder eine individuelle Personennummer (ohne die bekommst du keine ärztliche Behandlung, gar nichts) und die steht im Internet. Mitsamt deinen Einkommensverhältnissen, weil es in Schweden kein Steuergeheimnis gibt. Du kannst im Internet nachschauen, was dein Nachbar verdient. Für jemanden, der abtauchen will, denkbar ungünstig.
Fortsetzung:
Welches Zielland man wählt, hängt unter anderem auch davon ab, welche Ausbildung und welchen Beruf man mitbringt.
Medizinisches Personal zum Beispiel ist willkommen in Norwegen, Bauhandwerker wie Zimmermann, Schreiner, Heizungsbauer sind in Canada und USA begehrt usw. Ich z.B. bin Maschinenbau-Ingenieur mit Schwerpunkt Antriebstechnik. Es gibt kaum ein Allrad-Auto auf dieser Welt, bei dem ich nicht an der Entwicklung beteiligt war. Damit gab es für mich überall auf der Welt, wo es eine Autoindustrie gibt, gute Jobchancen.
Ich würde, mit guter Ausbildung, derzeit Canada bevorzugen. Und dort nach Erhalt des Aufenthaltstitels sofort meinen Namen anglisieren, aus Müller wird ein Miller, aus einem Schmidt ein Smith, aus einem Franz Strohsack wurde ein Frank Stronach. Mit neuem Namen wird es noch schwieriger, dich zu finden.
Und noch eins, eine Kleinigkeit die dir aber im Zweifel einige Monate Vorsprung einbringt: bei der Abmeldung ein Land als Zielland angeben, wo du garnatiert nicht hingehst. Das ist nicht strafbar, du hast es dir in Frankfurt auf dem Flughafen hat nochmal anders überlegt. Gib ein Zielland an, das jedem Verfolger sofort jeden Ehrgeiz nimmt: Albanien zum Beispiel, Oman, Belize, Honduras. Das bleibt beim deutschen Einwohnermeldeamt so in der Akte drin. Und jeder, der das Einwohnermeldesystem in Deutschland befragt, bekommt als Auskunft: ausgewandert nach Batschakistan.....
Lass uns doch mal ab und zu wissen, wie du dich entschieden und was du gemacht hast. Wir lernen gerne dazu.
Bibel, Jesus Sirach 8.1