08-07-2021, 13:37
Moin.
Hab in der faq nichts dazu gefunden... kurze knappe Frage...
Wie sind die halbjährlichen Semesterbeiträge ( Studiengebühren ) in Höhe von 300-400 € unterhaltsrechtlich zu werten ?
Muss die Studentin diese Gebühren aus ihrem Volljährigenunterhalt bezahlen ?
Oder bin ich und die ebenfalls unterhaltsverpflichtete Mami zusätzlich zum Unterhalt dran wie z.B. beim Sonderbedarf ?
Wenn ja, in welchem Verhältnis ?
Danke Euch..
Gruss
ArJa
Hab in der faq nichts dazu gefunden... kurze knappe Frage...
Wie sind die halbjährlichen Semesterbeiträge ( Studiengebühren ) in Höhe von 300-400 € unterhaltsrechtlich zu werten ?
Muss die Studentin diese Gebühren aus ihrem Volljährigenunterhalt bezahlen ?
Oder bin ich und die ebenfalls unterhaltsverpflichtete Mami zusätzlich zum Unterhalt dran wie z.B. beim Sonderbedarf ?
Wenn ja, in welchem Verhältnis ?
Danke Euch..
Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )