08-07-2021, 13:53
Als es noch Studiengebühren gab, war das Mehrbedarf. Das bedeutet, sie kamen extra obendrauf auf den Unterhalt. 2012 gab es dann einen Beschluss des OLG Düsseldorf, Semesterbeiträge seien aus dem Regelunterhalt der Studierenden zu finanzieren, kein Mehrbedarf, kein Sonderbedarf. Kann sein, dass das mittlerweile kontrovers beurteilt wird, ich würde aber zunächst mal dem Unterhaltsforderer mit dieser Argumentation begegnen: https://openjur.de/u/455510.html