11-07-2021, 21:33
(11-07-2021, 16:39)Wurstbrot schrieb:
- Wie kann ich auf Teilzeit gehen ohne empfindliche Konsequenzen wie etwa Verknackung nach § 170 STGB?
- Welche Konsequenzen haben Aufforderungen mir besser bezahlte Arbeit zu suchen und ich das ignoriere?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ich in einen Job wechsele der nur in Höhe des Pfändungsfreibetrags bezahlt wird?
- Was sind die Konsequenzen bei Wechsel von Job und Unterhalt bezahlen in Job wo ich nur Pfändungsfreibetrag verdiene und nichts mehr zahle?
- Was tun und wie ist das Risiko das die Dreckssäcke weiter als bis zum Pfändungsfreibetrag pfänden nach § 850d ZPO?
- Was tun wenn weiter runter gepfándet wird als nach § 850d ZPO?
- Was passiert, wenn ich nicht auf 35 Beitragsjahre komme in Bezug auf Rente?
- Lohnt sich eine private Altersvorsorge bei einem ungewissen Lebensweg mit Unterhaltsschulden?
- Wenn ja welche, Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherung?
1. Als Aufstocker. Ohnehin eine goldene Möglichkeit, wenn du Teilzeit arbeiten kannst und sowieso schon im ALG 2 Bezug bist.
2. Keine. Es interessiert niemand, was du machst. Das ist die Begründung, die unbezahlbaren Unterhalts reinzudrücken und keine Aufforderung. Und wenn die Begründung nicht passt, gibts noch 1000 andre, die das verlotterte Juristengesockse rausrülpst, um ihren dreisten Raub anders zu nennen.
3. Der Rest des Einkommens wird gepfändet.
4. Die Pfändung bringt kein Geld. Du unterschreibst eine Vermögensauskunft und hast dann zwei Jahre Ruhe, wenn sich sonst nichts ändert.
5. Das Risiko ist hoch und steigt im Laufe der Zeit weiter. Kann auch sein, dass dir erst Stundung angeboten wird. Würde ich ablehnen. Verzögert nur, bringt nichts. Ganz am Anfang den Rumms ist immer am Besten. Dann ist alles klar und es gibt kein Rumgeeiere mehr.
6. Pfändungfreibetrag beim Vollstreckungsgericht hochsetzen lassen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet.
7. Die Jahre spielen keine Rolle, deine Rente bemisst sich nach Rentenpunkten. Die Jahre wären nur für den Renteneintrittszeitpunkt relevant, der sich bei sehr vielen Jahren eventuell nach vorne schieben kann.
8. Nein.
9. Siehe Nr. 8.
Wenn eine Frau auftaucht, die dir den Kaffee zahlt, kann sie das ja tun. Ansonsten: Lass das Geweibse.
Zitat:Wie sind Deine Erfahrungen stabile soziale Beziehungen aufzubauen, die Bestand haben und das Leben erleichtern können?
Das kann ich nur individuell beantworten. Denn ich hatte nie Probleme, soziale Beziehung zu knüpfen. Das Problem lag ganz woanders: Es gibt bis heute nur sehr wenig Leute, die ich nicht nur als soziale Bekanntschaftsbeziehung, sondern als Freunde haben will. Geistiges Niveau, Anregung, Leute die nicht mit ihrer Dummheit anstrengen, das gibts nur selten, die finde ich kaum. Das ist nicht arrogant gemeint, sondern Richtung "ermüdend". Am ehesten gelang das über Hobbys, die ein gewisses Lebensgefühl und Sicht auf die Welt voraussetzen. Übrigens Hobbys, in denen ich noch nie einen Juristen angetroffen habe :-)