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Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir?
#2
Hallo,
der §1696 BGB ist nunmal leider der K.O.-Schlag für Väter weiter voranzukommen, wenn sie zuvor einen Vergleich eingegangen sind.

Aus diesem Grund würde ich immer höchtens einen Teilvergleich abschließen und das Verfahren weiter betreiben.
Richter wollen ein Verfahren gerne abschließen und Dich nie wieder sehen. Deshalb ködern sie Dich zum Vergleich. Und lehnen weitere Verfahren dann mit Freude und Verweis auf den §1996 ab....
Man selber sollte den Richtern hingegen klarmachen, dass man Teil-Kompromisse gerne eingeht, aber das Verfahren so lange weiter betreibt, bis alle Forderungen erfüllt sind.

Die Übernachtung ist ein erfolgreicher Teilsieg für Dich, aber gleichzeitig wurde damit die Zukunft für mehr Umgang blockiert.

Nun müssen erhebliche Vorteile fürs Kindeswohl vorliegen, damit Du weitere Übernachtungen und Umgangstage bekommst.

Ich würde mich deshalb erstmal auf das Sorgerechtsverfahren konzentrieren und nicht zwei Verfahren (Umgang und Sorge) gleichzeitig betreiben.
Nach erfogreichem Sorgeverfahren, solltest Du dann das zukünftige Umgangsverfahren gut vorbereiten und Dir Argumente zurechtlegen, die einem "erheblichen" Vorteil fürs Kind bringen. Zum Beispiel:
-Gibt es gesundheitliche Probleme, dann mach Dinge die das Kind besser therapieren und eine Mehrzeit begründen
-oder Sportkurse, wofür Du zusätzlichen Umgang benötigst
-oder Förderung des Kontaktes zu Verwandten
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir? - von Ruckzuckmaschine - 17-07-2021, 17:15

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