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Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir?
#3
Hab ich dich richtig verstanden?
Ich hab mich foppen lassen, indem ich dem Kompromiss zugestimmt habe?
Man ließ mich glauben, man hätte mir mit der "angeratenen Familienberatung" die Ausweitung der Betreuung auf Feiertage, etc. in Aussicht gestellt.
In Wirklichkeit war es vom Gericht und der Gegenseite einkalkuliert, dass die Mutter bei der Familienberatung nicht mitmacht - und auch nicht mitmachen muss -,
was automatisch zur Folge hat, dass damit meine künftigen Anträge auf Umgangserweiterungen ins Leere laufen?

Die Möglichkeit eines Teilvergleichs war mir überhaupt nicht bewußt.
Ich war im Glauben, es gäbe nur: Vergleich und Beschluss.

Kann man nicht auf eine Änderung pochen mit der Begründung, dass ich dem Zustandekommen des Vergleichs nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe,
dass die Mutter sich an der Familienberatung beteiligt und daraus auch Ergebnisse hervorgehen?
Da sie diese verweigert hat, verliert der Vergleich seinen Anspruch auf Gültigkeit.

a)
Wäre das Anzweifeln einer vollen Erziehungsfähigkeit der Mutter ein gewichtiger Grund um mehr Umgang zu bekommen? Im Hinblick darauf, dass die Mutter mehr entlastet werden muss, da sie scheinbar nicht mehr klarkommt.

b)
Was ist mit dem Argument, dass meinem Kind die Sicherheit auf Erziehung und Betreuung durch beide Eltern samt Stief-Geschwistern, Großeltern und Verwandten sicherzustellen ist?
Das sind alles unersetzliche Schutzpersonen, auf die es nicht verzichten kann und die ihm der Rechtsstaat nicht vorenthalten darf.
Die aktuelle Betreuungsregelung bietet keinen ausreichenden Zeitrahmen, um eine intakte und nachhaltige Bindung mit den oben genannten Personen zu ermöglichen.
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RE: Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir? - von DamnatioAdBestias - 17-07-2021, 17:47

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