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Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir?
#4
(17-07-2021, 17:47)DamnatioAdBestias schrieb: Hab ich dich richtig verstanden?

Ich hab mich foppen lassen, indem ich dem Kompromiss zugestimmt habe?

Man ließ mich glauben, man hätte mir mit der "angeratenen Familienberatung" die Ausweitung der Betreuung auf Feiertage, etc. in Aussicht gestellt.

In Wirklichkeit war es vom Gericht und der Gegenseite einkalkuliert, dass die Mutter bei der Familienberatung nicht mitmacht - und auch nicht mitmachen muss -,

was automatisch zur Folge hat, dass damit meine künftigen Anträge auf Umgangserweiterungen ins Leere lauf


Ganz genau erfasst.

Deshalb schliessen ja Richter so gerne Vergleiche, weil dann "Ruhe im Karton" ist. Und die Anwälte lieben Vergleiche, weil sie dafür höhere Honorare abrechnen dürfen.
Dass die Mutter nicht mitmacht, ist doch mittlerweile die Regel geworden - es drohen ihr weder Konsequenzen noch Nachteile. Warum sollte sie also da hin gehen und deine Position damit verbessern? Braucht sie nicht zu machen, ergo macht sie nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir? - von Austriake - 17-07-2021, 18:24

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