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Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir?
#6
Danke schon mal für die vielen Antworten!

Eine Abänderung einer Umgangsregelung ist es per Definition also unabhängig davon,
ob die bestehende Regelung angepasst wird oder, ob eine neue Regel installiert wird?!

Man hört und liest - fatalerweise - von allen Seiten, dass man einen neuen Antrag auf Umgang immer wieder problemlos - auch in kleinen Zeitabständen - stellen kann. Das ist wohl ein Trugschluss.
Bei den Sorgerechts Anträgen wird man üblicherweise gewarnt, dass man da immer nur einen Wurf alle paar Jahre hat, weshalb man da bloß nichts verkacken darf.
Ich war in der falschen Annahme, bei den Umgangsanträgen sei solche Sorgfalt gar nicht notwendig.

@Ruckzuckmaschine
Ist das mit einem Teilvergleich gemeint?:
Sollte bis zum XX keine Einigung in der außergerichtlichen Mediation erzielt werden, wird das gerichtliche Verfahren weiter betrieben.

-> also dass man etwas als Bedingung für den Bestand eines Vergleichs oder das Fortsetzung des Verfahrens festzurrt?

Gründe zu finden, die einen erheblichen Vorteil für mein Kind durch eine Betreuungserweiterung auf Feiertage und Ferien bringen würden, fallen mir millionenfach ein.
Entscheidend ist aber, ob das Gericht diese als ausreichend bewerten würde. Da erhoffe ich mir Denkanstöße aus dem Forum.
Da muss es doch zwei, drei bewährte Totschlagwaffen geben, die das Gericht nicht ignorieren kann?!

Ist es denn irgendwas wert, dass das Jugendamt eine schriftliche Empfehlung an das Gericht verfasst hat, wonach die väterliche Betreuung auch auf die Ferien, Geburtstage und Feiertage auszuweiten ist? (Die Stellungnahme ist zwar nicht hochaktuell aber sie liegt vor).

Ich habe deinen Ratschlag mit dem Vertagen des Umgangsantrags notiert.
Es zerschießt mir ordentlich meine zurecht gelegte Strategie!

Mein Argumentationskonstrukt beruht in beiden Fällen hauptsächlich darauf, dass die Mutter mauert.
Dass sie trotz meiner unzähligen, nachweislichen, wohlwollenden Bemühungen um Sie und das Kind, die Kommunikation- und Kooperation verweigert.
Aktuell haben ich die Verfahrensbeteiligten zumindest nicht auf der Seite der Mutter. Solange ich mir keine Schnitzer leiste, halten sie sich weitestgehend zurück.
Dies bietet zumindest eine gewisse Chance, im Sorgerecht als auch in der Umgangssache, einen Erfolg zu erzielen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Aspekte, die mich ein wenig begünstigen.
Jetzt wäre eigentlich ein guter Moment für eine Entscheidung in beiden Fällen.

Denn auch die Zeit spielt nicht unbedingt für mich.
Zum einen kann es sich die Mutti in ein paar Monaten anders überlegt haben und will plötzlich doch mäandernde, ergebnislose und vor allem endlose Gespräche im Rahmen der Familienhilfe.
Oder sie bekommt wieder Motivation die Palette an Falschbezichtigungen noch weiter auszuschöpfen, mit dem Ziel die Fortführung des Umgangsverfahrens auf lange Zeit hin auszubremsen.

- > Gesucht werden gewichtige Gründe nach § 1696.
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RE: Neuer Umgangsantrag bzw. Abänderung - § 1696 BGB - Was wollen die von mir? - von DamnatioAdBestias - 17-07-2021, 21:06

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