18-07-2021, 14:51
Ja, du hast Dich "foppen" lassen und das passiert nicht nur Dir. Das man erzählt, man könne ständig neue Umgangsanträge stellen, ist schlicht falsch. Der Hinweis auf § 1696 BGB leider richtig. Nach einem Beschluss bzw. Vergleich sind einem die Hände gebunden. Siehe Text § 1696 und die Voraussetzungen.
Die Berichte des JA, die im Nachgang dem Gericht zugesendet werden, sind nichts wert. Das JA müsste es eigentlich wissen. Müsste....
Beispiel: Habe gerade einen Fall hier, wo ein ein Bericht - negativ für den Vater - im Nachgang und also nach erfolgtem Beschluss an das Familiengericht gesendet wurde. Das Gericht antwortete:
"Aufgrund des Berichts kann im abgeschlossenen Verfahren nichts veranlasst werden. Der Bericht gibt auch noch keinen hinreichenden Anlass von Amts wegen ein Abänderungsverfahren einzuleiten."
In diesem Falle glücklicherweise zum Vorteil des Vaters, weil das JA den eintüten wollte. In Deinem Falle leider zu Deinem Nachteil....
Nichts desto trotz hast du noch eine Möglichkeit:
Irgendwann demnächst wird diese Mutter die ganze Geschichte wieder zu boykottieren suchen. Sie hat ja gesehen, wie leicht es ist ....
sollte der Beschluss also auch die Androhung eines Ordungsgeldes beinhalten, dann kannst du dieses per "Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld" bei Gericht beantragen.
Da die dann auch erst wieder die Gegenseite anschreiben, wird zwar wohl keines verhängt, aber Du bist wieder im Verfahren - wenn auch ein Neues.
Gleiches geht auch, wenn sie gegen den Vergleich verstößt, auch wenn keine Ordungsgeldandrohung hier beinhaltet ist.
Aber "einfach so" kommst Du also nicht mehr rein ins Verfahren.
Andere Wege weiß ich nicht.
P.S.: Mag sein, dass Du "betreut" wirst, aber das taugt nur, wenn derjenige Dir auch beim Formulieren hilft oder mindestens vorher mal drüber schaut - und was von versteht ,-)
Die Berichte des JA, die im Nachgang dem Gericht zugesendet werden, sind nichts wert. Das JA müsste es eigentlich wissen. Müsste....
Beispiel: Habe gerade einen Fall hier, wo ein ein Bericht - negativ für den Vater - im Nachgang und also nach erfolgtem Beschluss an das Familiengericht gesendet wurde. Das Gericht antwortete:
"Aufgrund des Berichts kann im abgeschlossenen Verfahren nichts veranlasst werden. Der Bericht gibt auch noch keinen hinreichenden Anlass von Amts wegen ein Abänderungsverfahren einzuleiten."
In diesem Falle glücklicherweise zum Vorteil des Vaters, weil das JA den eintüten wollte. In Deinem Falle leider zu Deinem Nachteil....
Nichts desto trotz hast du noch eine Möglichkeit:
Irgendwann demnächst wird diese Mutter die ganze Geschichte wieder zu boykottieren suchen. Sie hat ja gesehen, wie leicht es ist ....
sollte der Beschluss also auch die Androhung eines Ordungsgeldes beinhalten, dann kannst du dieses per "Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld" bei Gericht beantragen.
Da die dann auch erst wieder die Gegenseite anschreiben, wird zwar wohl keines verhängt, aber Du bist wieder im Verfahren - wenn auch ein Neues.
Gleiches geht auch, wenn sie gegen den Vergleich verstößt, auch wenn keine Ordungsgeldandrohung hier beinhaltet ist.
Aber "einfach so" kommst Du also nicht mehr rein ins Verfahren.
Andere Wege weiß ich nicht.
P.S.: Mag sein, dass Du "betreut" wirst, aber das taugt nur, wenn derjenige Dir auch beim Formulieren hilft oder mindestens vorher mal drüber schaut - und was von versteht ,-)