19-07-2021, 11:54
Wenn ich richtig verstehe.... die Mutter will KEINEN Titel, das Sozialamt will einen Titel.
Wenn die Unterhaltsansprüche auf das Amt übergehen...dürfte das Sozialamt trotzdem keinen Anspruch auf Forderung eines Titel haben. Es sei denn, sie zwingen die Mutter, das zu bevollmächtigen.
Oder liege ich falsch?
Wenn die Unterhaltsansprüche auf das Amt übergehen...dürfte das Sozialamt trotzdem keinen Anspruch auf Forderung eines Titel haben. Es sei denn, sie zwingen die Mutter, das zu bevollmächtigen.
Oder liege ich falsch?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)