20-07-2021, 15:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-07-2021, 15:48 von Ruckzuckmaschine.)
(20-07-2021, 15:05)DamnatioAdBestias schrieb: Nehmen wir mal an, wir könnten die Uhr zurückdrehen.Du kannst die Uhr nicht zurückdrehen. Schau nach vorne und mach das Beste draus.
Hätte ich an dieser Stelle folgendermaßen reagieren sollen?:
“Diese vorgeschlagene Lösung ist inakzeptabel.
Z.B. arbeite an Deiner Ausdrucksweise.....
"inakzeptabel"....Du bist im Familienprozess und nicht im Straf- oder Schadenersatzverfahren.
Spreche zukünftig so....
"Den Vorschlag kann ich teilweise akzeptieren, aber nur eine Übernachtung auf Dauer würde dem Kindeswohl klar abträglich sein. Deshalb schlage ich vor, dass wir diese eine Übernachtung für die nächsten 3 Monate praktizieren (hier gehe ich sehr gerne auf die Bedürfnisse der Mutter ein) und dann vom 4-6 Monat auf 2 Übernachtungen erweitern. Innerhalb der 6 Monate befürworte ich Elterngespräche sehr gerne, um sich gegenseitig ein Feedback zu geben und Absprachen zu treffen. Nach den 6 Monaten treffen wir uns hier nochmal zum abschließenden Verfahren der dann entgültigen Umgangsregelung."
Teilvergleich.... es ist nicht wichtig, ob das ein Rechtsbegriff ist oder nicht. Es kommt darauf an, dass Du so verhandelst, indem Du klar sagst, welchen Dingen Du zustimmst und welchen nicht.
Ein Vergleich ist nichts anderes als ein Vertrag.
Wenn Dein Vertragspartner noch einen Passus kurz vor Abschluss einfügt mit dem Du nicht einverstanden bist, dann sagst Du ja auch: "Im Grunde in Ordnung, aber nur ohne diesen Passus." Lässt der Vertragspartner den drin, dann ist man raus.
--> Vor Gericht bedeutet das: "Ich bedaure sehr, dass Sie meine Ergänzung ablehnen. Dann muss entweder vertagt werden oder ein Beschluss gefällt werden."
Ich würde jetzt erstmal das Sorgeverfahren erfolgreich betreiben.
Und später -gut vorbereitet- ein neues Umgangsverfahren.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)