20-07-2021, 22:17
Ob sie eine Pflicht beschreiben oder nicht, ist irrelevant. Wichtig ist nur, ob es eine Pflicht in dieser Situatuation gibt. Es gibt sie nur dann, wenn das Sozialamt vertretungs- und klageberechtigt für das Kind ist oder für die Mutter, die ihrerseits das Kind vertritt. Klageberechtigt -> Titulierung für dich unausweichlich. Nicht klageberechtigt: Titulierung nicht unausweichlich.
Ja, das Kind hat ein Recht auf einen Titel. Das ist auch nicht die Frage. Die Frage ist, ob das Sozialamt in der Lage ist, dieses Recht auch durchzusetzen.
Ja, das Kind hat ein Recht auf einen Titel. Das ist auch nicht die Frage. Die Frage ist, ob das Sozialamt in der Lage ist, dieses Recht auch durchzusetzen.