22-07-2021, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2021, 09:57 von Durchschnitt072.)
Morgens, mein Versäumnisurteil rückt näher und die UVK Stelle hat einen neuen Antrag für meine liebvolle Ex bewilligt was weitere Schulden anhäuft. Ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Anzeige nach §170 bekommen von diesem super sympathischen Mitarbeiter vom Jugendamt. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung die das Strafrecht abdeckt (Strafrecht + Strafrecht Plus also vorsätzlich und fahrlässig). Hat einer Erfahrung ob diese Versicherung dann auch zahlt und nicht zahlt? Muss man irgendwas beachten bei einer Versicherung?
Ich bezahle ja 50,- Euro monatlich angepasst an meine Leistungsfähigkeit, mein Job Wechsel ich zum August damit ich gesundheitlich wieder fit werde. 30 Stunden Woche und ca. 1100 Netto . 50 Euro zahle ich weiter trotz Job Wechsel und ab dem ersten Gehalt gehe ich zum Notar erkenne alles an bezahle den Unterhalt vom Gehalt und hole mir das Geld vom Arbeitslosengeld II zurück.
Der sympathische Mitarbeiter möchte unbedingt anzeigen wegen dem Rückstand ab Urteil. Soll er das ruhig tun.
Ich bezahle ja 50,- Euro monatlich angepasst an meine Leistungsfähigkeit, mein Job Wechsel ich zum August damit ich gesundheitlich wieder fit werde. 30 Stunden Woche und ca. 1100 Netto . 50 Euro zahle ich weiter trotz Job Wechsel und ab dem ersten Gehalt gehe ich zum Notar erkenne alles an bezahle den Unterhalt vom Gehalt und hole mir das Geld vom Arbeitslosengeld II zurück.
Der sympathische Mitarbeiter möchte unbedingt anzeigen wegen dem Rückstand ab Urteil. Soll er das ruhig tun.