Zum §170 StGB: du mußt nicht dabei mitwirken, dir selbst die Verurteilung zu verschaffen. Du mußt gar nichts beitragen, die sollen die Beweise sammeln. Dabei ist es nach StPO unzulässig, dass die einfach die Akten aus einem anderen Verfahren (Familiengericht wg. Unterhalt, zum Beispiel) hernehmen und daraus einen Schuldvorwurf konstruieren. Die müssen dann in der Beweiserhebung schon ein bißchen mehr präsentieren. An deiner Stelle würde ich mit dem Hinweis, dass du dich selbst belasten könntest, überhaupt GAR NICHTS aussagen. Nicht beim ermittelnden Polizeibeamten, und bei einem evtl. Gerichtsverfahren nur den Anwalt reden lassen - auch wenn der Richter dich direkt was fragen sollte. Nicht antworten, Anwalt machen lassen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1