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Friedliche Trennung, Unterhaltsvereinbarung ohne JA
#4
Hallo Sonnenstrahl,

wie meine Vorschreiber schon anmerkten: Anspruch darauf, dass Dein Exmann die Kinder zu bestimmten Zeiten betreut, hast Du im Residenzmodell, also derjenigen Betreuungsform, bei der die Kinder bei einem Elternteil wohnen und der andere Elternteil Unterhalt bezahlt, nicht. Wohl aber hast Du Anspruch auf Offenlegung seines Einkommens und auf Zahlung eines entsprechenden Unterhalts.

Anders verhält es sich, wenn Ihr das Wechselmodell praktiziert, also in etwa zu gleichen Teilen betreut. Dann zahlt trägt jeder von Euch dem Enkommen entsprechend zum Kindesunterhalt bei.

Für welches Modell Ihr Euch entscheidet, liegt natürlich bei Euch. Welches Modell Ihr wählt und natürlich auch den Unterhalt könnt und solltet Ihr möglichst sofort klären. Je weniger im Scheidungsverfahren zu klären ist, desto günstiger wird die Scheidung.
(24-07-2021, 23:26)Sonnenstrahl schrieb: -Wenn ich zum Jugendamt gehe, hätte ich dann mehr Geld oder würde mir dann das Wohngeld gestrichen ?

Sorry, aber Dir müsste doch klar sein, dass die Frage ohne Kenntnis der genauen Zahlen Euer beider Einkommen nicht beantwortet werden kann. Ob und wieviel Du mehr haben würdest, kann Dir hier Leier sagen. Auf keinen Fall würdest Du weniger haben als jetzt.
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RE: Friedliche Trennung, Unterhaltsvereinbarung ohne JA - von Theo - 25-07-2021, 10:18

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