27-07-2021, 15:28
Der Unterhaltsberechtigte hat dem -pflichtigen die sog. Anlage U zur Einkommenssteuer-Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Damit werden dann die geleisteten Unterhaltszahlungen dem Steuerpflichtigen ab- und dem Empfänger zugerechnet. Unterhaltszahlungen vermindern die Steuerpflicht und führen daher zu höherem Netto-Einkommen; zunächst. Der Empfänger der Unterhaltszahlungen hat diese wiederum steuerlich als Einkommen zu erklären. Wenn der Empfänger dabei gewisse Freigrenzen übersteigt und steuerpflichtig wird, muss ihm der Pflichtige diese Steuerschuld ersetzen.
Typisch deutsche Gerechtigkeit eben. Der Mann bekommt 100.- € netto mehr im Monat, zahlt 700.- € Unterhalt und darf ggfs. auch noch die Steuerschulden der Ex mitbezahlen.
Typisch deutsche Gerechtigkeit eben. Der Mann bekommt 100.- € netto mehr im Monat, zahlt 700.- € Unterhalt und darf ggfs. auch noch die Steuerschulden der Ex mitbezahlen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1