Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuungsunterhalt in Steuererklärung angeben?
#5
Der Unterhaltsberechtigte hat dem -pflichtigen die sog. Anlage U zur Einkommenssteuer-Erklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Damit werden dann die geleisteten Unterhaltszahlungen dem Steuerpflichtigen ab- und dem Empfänger zugerechnet. Unterhaltszahlungen vermindern die Steuerpflicht und führen daher zu höherem Netto-Einkommen; zunächst. Der Empfänger der Unterhaltszahlungen hat diese wiederum steuerlich als Einkommen zu erklären. Wenn der Empfänger dabei gewisse Freigrenzen übersteigt und steuerpflichtig wird, muss ihm der Pflichtige diese Steuerschuld ersetzen.

Typisch deutsche Gerechtigkeit eben. Der Mann bekommt 100.- € netto mehr im Monat, zahlt 700.- € Unterhalt und darf ggfs. auch noch die Steuerschulden der Ex mitbezahlen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Betreuungsunterhalt in Steuererklärung angeben? - von Austriake - 27-07-2021, 15:28

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben? Sorino 5 5.272 29-09-2017, 20:47
Letzter Beitrag: p__
  Auswandern Asien Was angeben Drahtseiltänzer 63 49.341 21-02-2017, 11:06
Letzter Beitrag: Mahatu
  Höheres Gehalt angeben? berhard 5 7.834 24-04-2013, 10:12
Letzter Beitrag: erskills

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste