30-07-2021, 10:25
1. Wenn der Beistand bei einer Beistandschaft oder die Unterhaltsvorschussstelle der Ansicht ist, einen Titel von dir zu fordern und du den unterschreibst oder wenn sie dich erfolgreich auf Unterhalt verklagen. Danach richtet es sich es.
2. Es zählt das Jahresnettoeinkommen inclusive aller Sonderzahlungen, Steuerrückerstattungen etc. - siehe Düsseldorfer Tabelle.
3. Nein. Sinnlos. Die schliessen Familien- und Unterhaltsrecht aus. Was du bestenfalls kriegst, ist eine allgemein Erstberatung.
4. In deiner Situation würde ich ganz still bleiben. Du bist äusserst privilegiert, bisher noch nicht verwurstet geworden zu sein. Da würde ich keinerlei Anfragen oder sonstwas stellen, sondern mich leise freuen dass noch nicht mehr gefordert wurde. Tu bloss nichts, das an dieser Situation das Gleichgewicht verschiebt. Lass auch alles mit dem Einkommen so laufen, keine Nebenhergeldflüsse. Es muss alles gleichbleibend und weiterhin plausibel aussehen.
2. Es zählt das Jahresnettoeinkommen inclusive aller Sonderzahlungen, Steuerrückerstattungen etc. - siehe Düsseldorfer Tabelle.
3. Nein. Sinnlos. Die schliessen Familien- und Unterhaltsrecht aus. Was du bestenfalls kriegst, ist eine allgemein Erstberatung.
4. In deiner Situation würde ich ganz still bleiben. Du bist äusserst privilegiert, bisher noch nicht verwurstet geworden zu sein. Da würde ich keinerlei Anfragen oder sonstwas stellen, sondern mich leise freuen dass noch nicht mehr gefordert wurde. Tu bloss nichts, das an dieser Situation das Gleichgewicht verschiebt. Lass auch alles mit dem Einkommen so laufen, keine Nebenhergeldflüsse. Es muss alles gleichbleibend und weiterhin plausibel aussehen.