31-07-2021, 20:31
(31-07-2021, 18:14)p__ schrieb: Hat man keine solchen Argumente, wird normalerweise bei einem Fahrzeugwert von unter 1000 EUR nicht mehr gepfändet, weil sich die Verwertung nicht lohnt.
Apropos, wie erfolgt die Bewertung des Fahrzeuges, schauen die bei mobile.de oder haben eigene Formeln dafür?
Wenn ich mich nicht irre, kaufmännisch gesehen, sind Klein- oder Kleinstfagrzeuge bei über 100.000 km auf dem Tacho nichts mehr wert. Bei der Rückabwicklung von Kfz-Verträgen steht diese Zahl in der Formel.