02-08-2021, 22:03
Nach der BGH - Entscheidung XII ZB 345/18 ist der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, verpflichtet, den Reisepass zum Urlaub mitzugeben.
Wichtig ist, dass das Ziel kein Risikogebiet ist. Also alles ok bei dir.
Wichtig ist, dass das Ziel kein Risikogebiet ist. Also alles ok bei dir.