06-08-2021, 13:02
Hallo,
ich hatte diese Woche Gerichtstermin wegen der Scheidung. Die Scheidung ist immer noch nicht durchgeführt. Die gegenseite ist mit dem Versorgungsausgleich nicht einverstanden und das muss geregelt werden. Wir müssen aber nicht persönlich dort erscheinen.
Ich habe nun ein anderes Problem.
Ich zahle seit Anfang 2019 Trennungsunterhalt( 2000 Euro). Ich habe über 5000 Euro verdient und habe viel Unterhalt bezahlt. Ich war jedoch befristet tätig und hatte die Stelle nach der Trennung angetreten. Der Vertrag wurde einmal 2020 verlängert und nun Ende Juni bin ich Arbeitslos weil der Vertag nicht verlängert wird. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitslos gemeldet und habe auf alle Stellenangebote vom Abeitsamt beworben und zusätzlich selber Stellenangebote gesucht.
Ich bekomme etwa 2500 Euro arbeitslosengeld und kann natürlich den Unterhalt nicht zahlen. Daher habe ich den Unterhalt gekürzt auf 250 Euro. Kindesunterhalt zahle ich voll mit etwa 450 Euro.
Jetzt habe ich ein Brief von der Gegenseite bekommen, ich solle noch mehr Unterhalt zahlen.
Hier einige Stellen des Anwaltlichen Briefes:
- Die Kürzung ist nicht gerechtfertig
- Ich hätte mich arbeitssuchend melden müssen (habe ich auch Rechtzeitig gemacht und Stellen gesucht)
- Trennungsunterhalt richtet sich die Zahlungsverpflichtungen nach den letzten 12 Monaten
- Nach dem mir bekannt war, dass die Stelle befristet war HÄTTE ICH RÜCKLAGEN für Trennungsunterhalt bilden müssen
- Kurzfristige Einkommenseinbußen nicht maßgeblich für Trennungsunterhalt
- Ich solle doch bitte 2444 Euro zahlen
Es ist ja in sehr schwer einen entsprechend gutbezahlten Job zu bekommen. Es gibt auch nicht viele Stellen. Da kann man keine 20 Bewerbungen schicken. Man kann Bewerbungen schicken aber die meisten Stellen bringen Netto höchststens 3000 Euro.
Ich werde natürlcih nicht Zahlen und es auf eine Klage kommen lassen. Was denkt Ihr?
Viele Grüße und vielen Dank
ich hatte diese Woche Gerichtstermin wegen der Scheidung. Die Scheidung ist immer noch nicht durchgeführt. Die gegenseite ist mit dem Versorgungsausgleich nicht einverstanden und das muss geregelt werden. Wir müssen aber nicht persönlich dort erscheinen.
Ich habe nun ein anderes Problem.
Ich zahle seit Anfang 2019 Trennungsunterhalt( 2000 Euro). Ich habe über 5000 Euro verdient und habe viel Unterhalt bezahlt. Ich war jedoch befristet tätig und hatte die Stelle nach der Trennung angetreten. Der Vertrag wurde einmal 2020 verlängert und nun Ende Juni bin ich Arbeitslos weil der Vertag nicht verlängert wird. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitslos gemeldet und habe auf alle Stellenangebote vom Abeitsamt beworben und zusätzlich selber Stellenangebote gesucht.
Ich bekomme etwa 2500 Euro arbeitslosengeld und kann natürlich den Unterhalt nicht zahlen. Daher habe ich den Unterhalt gekürzt auf 250 Euro. Kindesunterhalt zahle ich voll mit etwa 450 Euro.
Jetzt habe ich ein Brief von der Gegenseite bekommen, ich solle noch mehr Unterhalt zahlen.
Hier einige Stellen des Anwaltlichen Briefes:
- Die Kürzung ist nicht gerechtfertig
- Ich hätte mich arbeitssuchend melden müssen (habe ich auch Rechtzeitig gemacht und Stellen gesucht)
- Trennungsunterhalt richtet sich die Zahlungsverpflichtungen nach den letzten 12 Monaten
- Nach dem mir bekannt war, dass die Stelle befristet war HÄTTE ICH RÜCKLAGEN für Trennungsunterhalt bilden müssen
- Kurzfristige Einkommenseinbußen nicht maßgeblich für Trennungsunterhalt
- Ich solle doch bitte 2444 Euro zahlen
Es ist ja in sehr schwer einen entsprechend gutbezahlten Job zu bekommen. Es gibt auch nicht viele Stellen. Da kann man keine 20 Bewerbungen schicken. Man kann Bewerbungen schicken aber die meisten Stellen bringen Netto höchststens 3000 Euro.
Ich werde natürlcih nicht Zahlen und es auf eine Klage kommen lassen. Was denkt Ihr?
Viele Grüße und vielen Dank