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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#55
Ich habe seinerzeit auch nur marginal Trennungsunterhalt gezahlt - ca. 150 EUR. Der rückständige Trennungsunterhalt wurde dann zusammen mit dem nachehelichen Unterhalt vor Gericht verhandelt.

Durchblickenlassen, dass kaum etwas zu holen ist und man nicht mehr so belastbar ist wie früher kann nicht schaden – auch gegenüber dem eigenen Anwalt. Maximale Zahlungsunwilligkeit sollte man stets betonen. Man darf nicht vergessen, dass den meisten Anwälten die Stimmung am kommenden Juristenstammtisch wichtiger ist als das finanzielle Wohl ihrer Mandanten. Ich habe mich in der Trennungsphase auch bei Spielbanken sperren lassen, sonst hätte ich dort noch mehr Geld gelassen. Stichwort: Zugewinnausgleich. Einem Spielsüchtigen sind finanzielle Rücklagen ebenfalls nicht zuzumuten.

Eine Verhandlungsposition als Habenichts ist immer angenehmer, als wenn die Gegenseite und eigener Anwalt noch pfändbarer Wertgegenstände vermuten. Die drei Roben arbeiten sich dann auch wesentlich schneller an einem ab und finden eine bequeme Lösung. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Nach der Scheidung kannst Du dann beruflich wieder durchstarten – sofern es dann noch Sinn macht.

Ist der Trennungsunterhalt tituliert? Wenn ja, sollte die Wohnung aufgeräumt sein, damit der GV nicht stolpert.
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Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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