[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Nein, es besteht kein Titel. Ihre Anwältin hatte die Berechnung zuvor gemacht und ich hatte bezahlt. Jetzt will ich es auf ein Gerichtsprozess ankommen lassen.
Ich bin unverschuldet Arbeitslos geworden (befristet, einmal verlängert), das wurde auch vom Arbeitsamt anerkannt. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitssuchend gemeldet. Ich habe mich aktiv um Stellen bemüht und auf alle Vermittlungsvorschläge mich beworben. Ich bin also meinen Pflichten nachgekommen.
Kindesunterhalt zahle ich ganz normal weiter.
Nein, es besteht kein Titel. Ihre Anwältin hatte die Berechnung zuvor gemacht und ich hatte bezahlt. Jetzt will ich es auf ein Gerichtsprozess ankommen lassen.
Ich bin unverschuldet Arbeitslos geworden (befristet, einmal verlängert), das wurde auch vom Arbeitsamt anerkannt. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitssuchend gemeldet. Ich habe mich aktiv um Stellen bemüht und auf alle Vermittlungsvorschläge mich beworben. Ich bin also meinen Pflichten nachgekommen.
Kindesunterhalt zahle ich ganz normal weiter.