08-08-2021, 14:21
Ok, vielen Dank.
Dachte nur, da ich jetzt aus dem SGB II Bezug bin und mein Einkommen durch Beschäftigung sichere, muss ich diese Meldung an der Unterhaltsvorschusskasse machen, damit die berechnen können, was ich zahlen muss.
Da sich mein Einkommen ja erhöht hat(lieg aber im Selbstbehalt).
Im Versäumnisurteil wurde ich verurteilt:
-auf Zahlung vom Unterhalt
-die Vaterschaft wurde festgestellt
-die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Das Teil ist ca. 15 Jahre alt und aus diesem Urteil wurde nie vollstreckt.
MfG
Dachte nur, da ich jetzt aus dem SGB II Bezug bin und mein Einkommen durch Beschäftigung sichere, muss ich diese Meldung an der Unterhaltsvorschusskasse machen, damit die berechnen können, was ich zahlen muss.
Da sich mein Einkommen ja erhöht hat(lieg aber im Selbstbehalt).
Im Versäumnisurteil wurde ich verurteilt:
-auf Zahlung vom Unterhalt
-die Vaterschaft wurde festgestellt
-die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Das Teil ist ca. 15 Jahre alt und aus diesem Urteil wurde nie vollstreckt.
MfG