08-08-2021, 14:44
Wenn da nicht drinsteht, dass du Lohnerhöhungen sofort zu melden hast, dann musst du es auch nicht. Mitteilungspflichten können aber auch aus anderen Rechtsgebieten kommen. Etwa aus einer Obliegenheit nach einer Vermögensauskunft oder einer Privatinsolvenz.
Da du sowieso nicht über Selbstbehalt verdienst, sag nichts und warte die nächste Forderung nach Auskunft ab. Kluge Pflichtige beginnen besser bezahlte Jobs immer nur direkt nach einer Auskunft :-)
Da du sowieso nicht über Selbstbehalt verdienst, sag nichts und warte die nächste Forderung nach Auskunft ab. Kluge Pflichtige beginnen besser bezahlte Jobs immer nur direkt nach einer Auskunft :-)