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Unterhaltsvorschuss Post, Formular, Arbeitsbemühungen
#30
Deshalb hab ich geschrieben, das es sein könnte, das Du (p__) sich "ausnahmsweise" mal irrt.

Was ich aber eigentlich zum Ausdruck bringen wollte: Der TE hat einen (wohl vollstreckbaren, aber nicht vollstreckten) Alttitel, den hatte ich auch. Ich bin ja damals vor gut 10 Jahren noch nicht von ner Verwirkung oder so ausgegangen, da kannte ich noch nichtmals das Wort..................

Der Punkt ist aber: das OLG hat in seinem Beschluss klargestellt, das ICH damals schon verpflichtet gewesen wäre, das JA/UVK über meine geänderten Einkommensverhältnisse zu informieren, obwohl ich dazu rechtlich gar nicht verpflichtet war (2-Jahres Frist der Jugendämter) und auch nicht dazu "verdonnert" wurde dies eigenständig mitzuteilen.

Denke, das egal was der TE hier will, sich ein Gericht im Zweifelsfall auch darauf berufen wird, das ER das JA hätte informieren müssen, unabhängig davon, ob das JA nur alle 2 Jahre Auskunft verlangen darf und auch schon -wie bei mir seinerzeit- selbst festgestellt hat, das er offensichtlich seinen Lebensunterhalt selber sicherstellen kann.
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RE: Unterhaltsvorschuss Post, Formular, Arbeitsbemühungen - von Gast1969 - 09-08-2021, 20:20
Wieder Post UVG und Formular - von Milchbar - 06-05-2021, 17:27

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