16-08-2021, 09:39
(16-08-2021, 09:34)Zahlesel_RUS schrieb: Ja, in diesem Fall soll ich 900 EUR Unterhalt bezahlen und werde keine 200 EUR an Jobcenter/JA zurückzahlen können
Nun ja,
Alternativen gibt es jetzt wohl keine mehr. Wie zahlst Du Unterhalt aus der JVA heraus? Nicht? Dann bist Du ja ein Wiederholungstäter, und man kann dich gleich ein zweites Mal aburteilen, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gem §170 StGB im Zeitraum ab Haftantritt bis zur neuen Hauptverhandlung.
Dass Du während deiner Haftstrafe kein Geld verdienst um Unterhalt zahlen zu können, ist deine Schuld! - du hast diesen Zustand vorsätzlich herbeigeführt.
Das ist die deutsche Juristenlogik.
Bibel, Jesus Sirach 8.1