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Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland
#5
Eine generelle Anmerkung noch:

bei der Berechnung von Unterhalt, egal welcher (Kindes-, Trennungs-, nachehelicher Unterhalt), wird immer das zurückliegende Einkommen zur Berechnung herangezogen. Logisch, das vergangene Einkommen kennt man, das künftige Einkommen kennt man nicht. Wenn man also vor hat, das eigene Einkommen zu reduzieren um künftige Unterhaltslasten zu senken, dann muss das schon Jahre vor der Trennung passieren.
Wie es in der Schweiz gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber in Deutschland nützt es einem Mann ganz und gar nichts, ab Trennung sein Einkommen zu reduzieren. Im Gegenteil; der Mann reduziert sein Einkommen wird aber zu einer Unterhaltshöhe verurteilt, die auf höherem Einkommen berechnet wird - das er aber gar nicht mehr hat. Somit fallen Einkommensverlust und überhöhter Unterhalt zusammen - und die Schuldenfalle schnappt zu.
Das Zauberwort heißt Einkommensfiktion - man nimmt fiktiv an, der Unterhaltspflichtige häbe noch das frühere, höhere Einkommen. Und er könne theoretisch aus diesem fiktiven Einkommen Unterhalt zahlen. Die Juristen haben zu diesem Zeitpunkt ihren Job gemacht, die Frau hat einen Unterhaltstitel in der Hand. Ob der dann letztlich auch das wert ist, was drauf steht, ist dann ein anderes Thema.
Ich hatte ein wenig Glück - dadurch, dass meine Exe mit allerlei Tricks das Scheidungsverfahren in die Länge gezogen hat (fast fünf Jahre), konnte ich während der Trennungsphase eine Legende aufbauen von Traumatisierung (durch Trennung und Kindesentzug), Krankheit, Einkommensverlust et.pp. Ich konnte dem Gericht halbwegs glaubhaft darlegen, dass ich noch zwei Jahre nach der Trennung durchgehalten habe, aber danach ging es dann halt rapide bergab. Und da wir da noch verheiratet waren (als Folge der Verzögerungstaktik), gelangte das Gericht zur Einsicht dass "in guten wie in schlechten Tagen" die Ex gewisse Risiken halt einfach mittragen müsse und hat ihren Unterhaltsbetrag von 1.766.- €/Monat auf 492.- €/Monat reduziert.
Und dann bin ich abgetaucht ins Ausland, so daß Exe bis heute nicht weiß, ob und wie viel Geld ich seither verdient habe. Ich kam erst kurz vor der Rente zurück und hab einen Job zum Mindestlohn gemacht, um die letzten paar Beitragsmonate zur Rentenversicherung vollzukriegen. Am 1. August, also Anfang diesen Monats, bin ich jetzt Ruheständler und habe der Ex per Anwaltsbrief mitteilen lassen dass es ab jetzt gar nichts mehr gibt.
Zurück zu deiner Frage: wenn du für den Fall von Trennung und Scheidung vorsorgen willst, dann musst du das schon Jahre vorher machen. Das stelle ich mir während einer funktionierenden Ehe ziemlich schwierig bis unmöglich vor. Ein Weg wäre eventuell, über die Gesundheitsschiene dafür zu sorgen, dass deine Frau immer etwas mehr verdient als Du. Damit wirst Du Forderungen nach nachehelichem Unterhalt aus dem Wege gehen können. Der Unterhalt fürs Kind ist leistbar, das wirft keinen Mann aus der Bahn. Wobei natürlich ein Vater, der aus gesundheitlichen Gründen eh weniger Arbeits- und mehr Freizeit hat, das Kind eventuell besser betreuen kann als die Mutter. Der Vater hält also über die Kindesbetreuung der Mutter den Rücken frei, damit sie schön Karriere machen und Geld verdienen kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland - von Austriake - 17-08-2021, 07:46

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