Steuern sind im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht enthalten, dadurch wird im besten Land der Welt einem Unterhaltsschuldner
mittels Pfändung sogar noch in das Minimum eingegriffen. Fiktives Einkommen gibt s auch in der CH, es heisst nur anders nämlich "hypothetisch".
Unentgeltliche Rechtspflege gibt es auch, die muss aber zurückgezahlt werden und ist daran geknüpft das das Verfahren nicht aussichtslos ist. Das rfährt man aber erst am Schluss und nicht vorher.
In der CH auch keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, strittige Scheidung ( fast immer, da man in der CH viel Geld braucht ) kosten d.h. schnell einmal mittlere 5 stellige Beträge nur für die Verfahrenskosten.
Dazu mehrheitlich verpudelte xenophobe Justiz ( inkl. eigener Anwalt ) wobei der Letztere schon dafür sorgen wird, dass die Ex und das arme Kind wirtschaftlich nicht zu kurz kommen. Bei Unterhaltsschulden wird dann auch gerne mal das Strafrecht bemüht, der Tatbestand geht weiter als in D und auch darüber werden nochmal ordentlich Kosten generiert. Am Ende steht dann wiederrum Pfändung z.b. beim Arbeitgeber, auch wieder mit hohen Kosten verbunden die auflaufen.
Und Schuldenwirtschaft stellt aus Sicht der schweizerischen Justiz durchaus einen Grund dar, die Arbeits und Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.
Das SCHKG ist eines der schuldnerunfreundlichsten. Kein Insolvenz möglich,- Schulden hat man also ein Lebenlang und dadurch auch wieder intensiven Kontakt mit der Justiz deren Geschäftskontrolle dafür sorgt, dass die Verfahrenskosten nicht vergessen werden.
Man kann auch als Gutverdiener im Failed State gut leben, weil vielfach die Kosten deutlich geringer sind. Ich habe lange in der CH gelebt und ich kenne sehr wenige Länder, die einen derart krassen Sittenverfall in der Justiz durchgehen lassen.
mittels Pfändung sogar noch in das Minimum eingegriffen. Fiktives Einkommen gibt s auch in der CH, es heisst nur anders nämlich "hypothetisch".
Unentgeltliche Rechtspflege gibt es auch, die muss aber zurückgezahlt werden und ist daran geknüpft das das Verfahren nicht aussichtslos ist. Das rfährt man aber erst am Schluss und nicht vorher.
In der CH auch keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, strittige Scheidung ( fast immer, da man in der CH viel Geld braucht ) kosten d.h. schnell einmal mittlere 5 stellige Beträge nur für die Verfahrenskosten.
Dazu mehrheitlich verpudelte xenophobe Justiz ( inkl. eigener Anwalt ) wobei der Letztere schon dafür sorgen wird, dass die Ex und das arme Kind wirtschaftlich nicht zu kurz kommen. Bei Unterhaltsschulden wird dann auch gerne mal das Strafrecht bemüht, der Tatbestand geht weiter als in D und auch darüber werden nochmal ordentlich Kosten generiert. Am Ende steht dann wiederrum Pfändung z.b. beim Arbeitgeber, auch wieder mit hohen Kosten verbunden die auflaufen.
Und Schuldenwirtschaft stellt aus Sicht der schweizerischen Justiz durchaus einen Grund dar, die Arbeits und Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.
Das SCHKG ist eines der schuldnerunfreundlichsten. Kein Insolvenz möglich,- Schulden hat man also ein Lebenlang und dadurch auch wieder intensiven Kontakt mit der Justiz deren Geschäftskontrolle dafür sorgt, dass die Verfahrenskosten nicht vergessen werden.
Man kann auch als Gutverdiener im Failed State gut leben, weil vielfach die Kosten deutlich geringer sind. Ich habe lange in der CH gelebt und ich kenne sehr wenige Länder, die einen derart krassen Sittenverfall in der Justiz durchgehen lassen.