18-08-2021, 04:28
Tja, die UVK.................................. die interessiert in der Tat nichts! Google mal nach diversen Arbeitsanweisungen der UVKs. Da wird Dir schlecht! DIE müsste man mal in den Medien öffentlich präsentieren!
Ich bin im Moment aus genau diesem Grund auch mit der UVK im Clinch. Wurden von mir schon im Dezember 2020 angeschrieben und darauf hingewiesen das deren Forderungen Verjährt bzw. Verwirkt seien. Nichts drauf gehört. Meine Anwältin eingeschaltet, mehrere Telefonate "jaja, wir schauen uns den Fall mal an. Wir schicken eine Stellungnahme. Blablabla", natürlich: keine Reaktion. Anschreiben meiner Anwältin mit Aufforderung Anerkennung der Verjährung und Titelherausgabe, keine Reaktion, mit Klageandrohung, keine Reaktion. Nach über einem 1/2 Jahr hat sich die SB mal zu einer schriftlichen Stellungnahme hinreissen lassen, die keine wirklichen Begründungen beinhaltete: man sähe keine Verjährung. Darauf aufmerksam gemacht, das deren Rechtsauffassung falsch sei, hat eine neue SBin eine Antwort geschrieben, wenn's nicht so traurig wäre könnt man ja drüber Lachen "ich bestreite durch Nichtwissen (!!); es entzieht sich meiner Kenntnis; es ist mir nicht bekannt; darüber weiss ich nichts, aber..............; usw. usw. Eine Verjährung liegt nicht vor!"
Da ich möglichst ein langwieriges gerichtliches Verfahren vermeiden möchte, legt meine Anwältin die aktuell richtige Rechtsauffassung noch einmal schriftlich dar das über den Sachverhalt schon sowohl seitens des BGH als auch des hiesigen zuständigen OLGs entschieden wurde, dass lt. einem solch bei mir vorliegenden Sachverhalt eindeutig Verjährung eingetreten ist. Sollten die, wie ich es schon erwarte, wieder keine Reaktion auf die Antwortfrist zeigen.................................. tja, dann muss ich wohl nochmals in ein Gerichtsverfahren. Freu mich jetzt schon........................nicht! Arxxxlöcher! Das so ein behördliches Verhalten in D offensichtlich überhaupt möglich ist :-(
Ich bin im Moment aus genau diesem Grund auch mit der UVK im Clinch. Wurden von mir schon im Dezember 2020 angeschrieben und darauf hingewiesen das deren Forderungen Verjährt bzw. Verwirkt seien. Nichts drauf gehört. Meine Anwältin eingeschaltet, mehrere Telefonate "jaja, wir schauen uns den Fall mal an. Wir schicken eine Stellungnahme. Blablabla", natürlich: keine Reaktion. Anschreiben meiner Anwältin mit Aufforderung Anerkennung der Verjährung und Titelherausgabe, keine Reaktion, mit Klageandrohung, keine Reaktion. Nach über einem 1/2 Jahr hat sich die SB mal zu einer schriftlichen Stellungnahme hinreissen lassen, die keine wirklichen Begründungen beinhaltete: man sähe keine Verjährung. Darauf aufmerksam gemacht, das deren Rechtsauffassung falsch sei, hat eine neue SBin eine Antwort geschrieben, wenn's nicht so traurig wäre könnt man ja drüber Lachen "ich bestreite durch Nichtwissen (!!); es entzieht sich meiner Kenntnis; es ist mir nicht bekannt; darüber weiss ich nichts, aber..............; usw. usw. Eine Verjährung liegt nicht vor!"
Da ich möglichst ein langwieriges gerichtliches Verfahren vermeiden möchte, legt meine Anwältin die aktuell richtige Rechtsauffassung noch einmal schriftlich dar das über den Sachverhalt schon sowohl seitens des BGH als auch des hiesigen zuständigen OLGs entschieden wurde, dass lt. einem solch bei mir vorliegenden Sachverhalt eindeutig Verjährung eingetreten ist. Sollten die, wie ich es schon erwarte, wieder keine Reaktion auf die Antwortfrist zeigen.................................. tja, dann muss ich wohl nochmals in ein Gerichtsverfahren. Freu mich jetzt schon........................nicht! Arxxxlöcher! Das so ein behördliches Verhalten in D offensichtlich überhaupt möglich ist :-(