19-08-2021, 14:01
Du wirst nicht wegen Unterhaltsschulden eingesperrt.
Man hat Dich, nachdem du dich selbst wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170StGB angezeigt hattest, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und dir Auflagen zu dieser Bewährung gemacht. Diesen Auflagen bist du vorsätzlich nicht nachgekommen. Und dafür wirst du einfahren.
Wenn man es dir zur Bewährungsauflage gemacht hätte, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und du wärst nicht hingegangen, dann hätte man auch da die Bewährung widerrufen und dich eingelocht. Die Haftstrafe hat nur indirekt was mit deinem Schuldenstand zu tun.
Man hat Dich, nachdem du dich selbst wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170StGB angezeigt hattest, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und dir Auflagen zu dieser Bewährung gemacht. Diesen Auflagen bist du vorsätzlich nicht nachgekommen. Und dafür wirst du einfahren.
Wenn man es dir zur Bewährungsauflage gemacht hätte, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und du wärst nicht hingegangen, dann hätte man auch da die Bewährung widerrufen und dich eingelocht. Die Haftstrafe hat nur indirekt was mit deinem Schuldenstand zu tun.
Bibel, Jesus Sirach 8.1