19-08-2021, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-08-2021, 17:42 von Ruckzuckmaschine.)
(19-08-2021, 17:20)Zahlesel_RUS schrieb: Eigentlich bräuchte ich eine Rehabilitierung und nicht die EinlochungDeshalb ja die dringende Empfehlung zu einem Anwalt.
Es geht um Formalien, Anträge etc.
Du siehst ja, dass wir Dir hier kaum helfen können. Niemand kann Dir sagen....mache genau diesen und jenen Antrag, ging bei mir auch gut.
(19-08-2021, 17:20)Zahlesel_RUS schrieb: Mein Fall ist zu speziell und kann gar keinen Anderen einschüchtern.Denkst Du...
Außerdem ist es dem Staat egal. "Kollateralschaden" gibts immer.
Ob jetzt genau 0, einer oder 10.000 eingeschüchtert werden....juckt niemanden.
Du hast gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Das ahnden sie.
Wenn da gestanden hätte...einmal täglich im Kreis hüpfen, würdest Du auch einfahren, wenn Du nicht im Kreis gehüpft bist.
Das Infragestellen von Bewährungsauflagen ist nach meinem Rechtsverständnis ein anderer Verwaltungsakt. Hier hättest Du aktiv werden müssen bzw. kann es vielleicht noch --> Anwalt.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)