Hallo,
da ist mir wohl jemand zuvorgekommen.
Habe heute ein Schreiben erhalten .
Inhalt des Schreibens:
den Ihnen übersendeten Fragenbogen zur Prüfung Ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit haben Sie bisher nicht eingereicht.
Wir müssen Sie daher noch einmal auffordern, innerhalb von zwei Wochen den als Anlage erneut beigefügten Fragebogen mit den notwendigen Unterlagen versehen bei uns einzureichen.
Wir haben erfahren, dass Sie sich seit dem xx.xx.2021 in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Bitte reichen Sie dazu den Arbeitsvertrag und die Einkommensnachweise von 07+08/2021 bis zum 10.09.2021 bei uns ein .
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verweigerung der Auskunft nach § 6abs. 1 UVG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden kann.
Sollten Sie die Frist erneut verstreichen lassen, müssen wir uns die Einleitung entsprechender Maßnahmen vorbehalten.
-ENDE-
Bin ich verpflichtet meinen Arbeitsvertrag dort einzureichen ?
Die Pflicht zum ausfüllen eines Überprüfungsbogen besteht weiterhin nicht ?
Wie weit darf ich mein Einkommensnachweis schwärzen ?
Bitte um Hilfe
MfG
da ist mir wohl jemand zuvorgekommen.
Habe heute ein Schreiben erhalten .
Inhalt des Schreibens:
den Ihnen übersendeten Fragenbogen zur Prüfung Ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit haben Sie bisher nicht eingereicht.
Wir müssen Sie daher noch einmal auffordern, innerhalb von zwei Wochen den als Anlage erneut beigefügten Fragebogen mit den notwendigen Unterlagen versehen bei uns einzureichen.
Wir haben erfahren, dass Sie sich seit dem xx.xx.2021 in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Bitte reichen Sie dazu den Arbeitsvertrag und die Einkommensnachweise von 07+08/2021 bis zum 10.09.2021 bei uns ein .
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verweigerung der Auskunft nach § 6abs. 1 UVG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden kann.
Sollten Sie die Frist erneut verstreichen lassen, müssen wir uns die Einleitung entsprechender Maßnahmen vorbehalten.
-ENDE-
Bin ich verpflichtet meinen Arbeitsvertrag dort einzureichen ?
Die Pflicht zum ausfüllen eines Überprüfungsbogen besteht weiterhin nicht ?
Wie weit darf ich mein Einkommensnachweis schwärzen ?
Bitte um Hilfe
MfG