28-08-2021, 13:49
Siehe #15. Der Arbeitsvertrag ist manchmal strittig. OLG Stutgart sagt im Urteil vom 11.08.2009
17 UF 73/09: "Eine Pflicht zur Vorlage des Arbeitsvertrags als Beleg für die Auskünfte über das Einkommen des Beklagten nach §§ 1361 Abs. 4 Satz 4, 1605 BGB besteht nicht.". Lies aber bitte das gesamte Urteil, Volltext hier: https://openjur.de/u/352236.html
17 UF 73/09: "Eine Pflicht zur Vorlage des Arbeitsvertrags als Beleg für die Auskünfte über das Einkommen des Beklagten nach §§ 1361 Abs. 4 Satz 4, 1605 BGB besteht nicht.". Lies aber bitte das gesamte Urteil, Volltext hier: https://openjur.de/u/352236.html