28-08-2021, 15:19
"unverrückbar bezugsberechtigte Person... : Dann wurde damals eine "unwiderrufliche Bezugsberechtigung bei Tod" vereinbart. Passiert selten, geht aber. Ändert nichts an dem, was ich oben beschrieben habe.
Tatsächlich ist es egal, was jemals irgendwie darüber gesagt wurde. Man muss ja Beweis antreten. Wie soll das gehen ? ,-)
Weitere Telefonate zur eigenen Beruhigung musst du mit der Versicherung nicht führen. Im Grund fürfte m.E. die Versicherung Deiner ex nicht einmal Auskunft geben. Das beträfe sogar m.E. die DSGVO, denn sie ist nur Beitragszahler. Sonst nichts. Sie leitet daraus versicherungsrechtlich keinerlei Rechte ab.
Wenn Du Dich dabei wohler fühlst, kannst Du ein Einschreiben/Einwurf machen und der Vers. schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund des Ablaufes o.g. Versicherung am .... bitte ich darum, die Auszahlung der Versicherungsleistung auf folgendes Konto vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen...
Normalerweise bekommt der VN vor Ablauf sowieso ein Schreiben: Ihre Ablaufsumme zum ... ist .... Wohin sollen wir überweisen? Das war es .... Trennungsgedöns ist dem Versicherer völlig wurscht ,-) Die wickeln nach Bedingungen ab. Fertig.
Lass die Ex einfach kommen. Keine privaten Nachrichten. Anwaltsschreiben abwarten. Und dann reagieren. Mehr kannst Du nicht machen und solltest Du im Vorfeld auch nicht.
Tatsächlich ist es egal, was jemals irgendwie darüber gesagt wurde. Man muss ja Beweis antreten. Wie soll das gehen ? ,-)
Weitere Telefonate zur eigenen Beruhigung musst du mit der Versicherung nicht führen. Im Grund fürfte m.E. die Versicherung Deiner ex nicht einmal Auskunft geben. Das beträfe sogar m.E. die DSGVO, denn sie ist nur Beitragszahler. Sonst nichts. Sie leitet daraus versicherungsrechtlich keinerlei Rechte ab.
Wenn Du Dich dabei wohler fühlst, kannst Du ein Einschreiben/Einwurf machen und der Vers. schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund des Ablaufes o.g. Versicherung am .... bitte ich darum, die Auszahlung der Versicherungsleistung auf folgendes Konto vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen...
Normalerweise bekommt der VN vor Ablauf sowieso ein Schreiben: Ihre Ablaufsumme zum ... ist .... Wohin sollen wir überweisen? Das war es .... Trennungsgedöns ist dem Versicherer völlig wurscht ,-) Die wickeln nach Bedingungen ab. Fertig.
Lass die Ex einfach kommen. Keine privaten Nachrichten. Anwaltsschreiben abwarten. Und dann reagieren. Mehr kannst Du nicht machen und solltest Du im Vorfeld auch nicht.