28-08-2021, 16:40
Ja, Ruckzuckmaschine, das hab ich schon für mich entschieden. Jemand der mir trotz anwaltlich mitgeteilter Zahlungsbereitschaft mit der verbundenen Frage wohin wir die komplette Restsumme überweisen sollen und ob sie sich die hinterlegte Sicherheitsleistung selbst abholen absolut nicht reagiert, sondern deren Anwalt daraufhin einen Gerichtsvollzieher mit Einziehung der Summe sowie mit Abnahme der Vermögensauskunft und (Beuge)Haft beauftragt und ansonsten meinem Anwalt ausrichtet, das er auf das kollegiale Schreiben nicht zu reagieren brauchte, sondern der Mandantenarxxx (also ich) gefälligst einfach zu zahlen habe....................................................... der kann von mir absolut nichts mehr erwarten!
Nappo, das entsprechende Auszahlungsschreiben der Versicherung habe ich schon erhalten und fein sauber ausgefüllt zurückgeschickt. Ansonsten werde ich es so machen, wie Du auch sagst.
Nappo, das entsprechende Auszahlungsschreiben der Versicherung habe ich schon erhalten und fein sauber ausgefüllt zurückgeschickt. Ansonsten werde ich es so machen, wie Du auch sagst.